Aktiver Verkauf? Re: Keine Fehlleistung (Fahrkarten und Angebote)

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 18.06.2019, 11:24 (vor 1775 Tagen) @ Alexander

Es geht einzig und allein um den Verkaufsprozess und nicht irgendwelche danach möglicherweise passierenden Prozesse (z. B. Teilräumung).
Wenn der Verkäufer nun dem Reisenden auf die Frage, ob mit dem Flexpreis der ICE 602 genutzt werden darf, verneint, wäre dies in der Tat eine Fehlleistung. Den der Versuch den Zug zu nutzen ist mit diesem gültigen Ticket möglich.

Danke für die wohl formulierte Wiederholung der Fragestellung. Wobei dies eigentlich der Fall A ist, wo der Kunde schon annimmt, dass eine Fahrt mit einem Flexticket möglich sein muss.

Es könnte sich aber auch so abspielen (Fall B):
"Bitte 1x L - BA 2. Klasse um 17.48" – "Der Zug ist leider schon ausgebucht." – "Reservierung brauche ich nicht, ich muss genau den Zug nehmen, auch wenn ich stehen muss." – "Okay, ohne Sitzplatzgarantie... das macht 77 Euro." Verkäufer wählt andere Verbindung, verkauft den Flexpreis, ergänzt handschriftlich die gewünschte Verbindung. "Das ist ein Flexpreis, der ist im ICE 603 genauso gültig."

Würde der Verkäufer eine Abmahnung riskieren?


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