Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 08:03 (vor 1767 Tagen) @ Giovanni
bearbeitet von sibiminus, Dienstag, 18.06.2019, 08:04

Was denn für ne Fehlleistung? Sie dürfen für andere Verbindungen noch Tickets verkaufen. Nur halt nicht für den ausgebuchen.


Gemäß §9 EVO hat der Fahrgast Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises, bis 5 Minuten vor Abfahrt des Zuges. Eine entgegenstehende Regelung in den BB Bahn ist mir nicht bekannt - und selbst wenn wäre es fraglich, ob diese rechtsgültig wäre.

Nun, für den ausgebuchten Zug werden aber im Vorverkauf keine Fahrausweise ausgegeben. Ich bin kein Jurist, aber mit erscheint es ein wenig kurz gegriffen nur auf die BBDB zu gucken. Anzunehmen, dass in einem anderen Gesetz eine anwendbare Regelung zu finden ist.


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