Ja -- und wenn die Sicherheitsvorschriften es verbieten? (Allgemeines Forum)

martarosenberg, Dienstag, 14.05.2019, 15:20 (vor 1809 Tagen) @ idle2
bearbeitet von martarosenberg, Dienstag, 14.05.2019, 15:23

Was tun dann reisende, die mit Rad raus wollen? Und ggf. ein besonders sperriges haben mit dem sich kaum bis gar nicht zwei Wagen vorgehen lässt (die Bahn transportiert ja ausdrücklich auch Tandems. Auch Velomobile?)


Einfach kurz den Lenker "gerade" montieren und das Fahrrad durch den Gang schieben. Solange man kein Dreirad hat funktioniert das. Selbst mit Tandems hat man da ausreichend Platz an den Wagenübergängen um zu rangieren.
Die Türen der (von mir häufig erwähnten ;)) Bimdz sind ja auch zu schmal für moderne Fahrradgeometrien wie 29", da muss man sich eben zu behelfen wissen.

Tja, und wann soll ich das machen?

Lösungsorientiert wäre: Rechtzeitig vor der Ankunft.
Aus Sicherheitsaspekten (Freisein von Fluchtwegen) wäre das während der Fahrt wohl verboten. Und es könnte ZUBs geben, die das durchsetzen. Und wenn ich erst nach dem Halt damit beginne, ist der Zug entweder längst abgefahren bevor ich an einer Tür bin wo ich aussteigen darf, oder ein Zub verzögert die Abfahrt lange genug, was zu weiteren Verspätungen führt (Gänge sind ja auch manchmal eher voll mit Leuten samt Gepäck bei einem Halt).

Einfach ohne Bahnsteig aussteigen wäre die andere lösungsorientierte Lösung.

(Ja, ich fand' Fahrradmitnahme in Litauen vor vielen vielen Jahren auch sehr schön unkompliziert. Einfach rein wo man es reinbekommt. Leider lässt man einen in D damit oft nicht gewähren, bzw. vermittelt den Leuten bereits Angst davor, selbst mal was zu machen.)


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