Die Zugbindung bezieht sich auf die Verbindung zu der Uhrzei (Fahrkarten und Angebote)

keksi, Mittwoch, 30.01.2019, 21:00 (vor 1912 Tagen) @ ICETreffErfurt

a. der Zug zwar fährt (dieselbe Nummer), aber verkürzt (es fehlen Einzelwagen oder Zugteile)
b. der Zug zwar fährt (dieselbe Nummer), aber mit abweichendem Fahrzeugmaterial (z.B. ICE2 statt ICE3)


Ich verstehe die Argumentation auch nicht. Wenn um 16:03 in Hamburg HBF ein Zug nach München im Fahrplan steht, ist es doch für den Kunden vollkommen unerheblich ob die DB dem Zug jetzt die Nummer ICE 805 oder ICE 2903 gibt!?


Aber wenns ein IC 2903 ist, ist es eine Änderung der Produktkategorie und der Komfortmerkmale und damit kannst du niemanden, auch nicht mit Sparpreis, zwingen diesen Zug zu benutzen.

In der Praxis wird da nicht so ein Theater wie hier im Forum gemacht. Okay, ich kenne 1..2 Personale an der DB Information, die die Zugbindung nicht aufheben würden, wenn zur gleichen Zeit ein pünktlicher Ersatzzug fährt. Aber die anderen mir bekannten 10 würden es.

Davon abgesehen sind die IC-Ersatzzüge mangels ETCS bei uns auch selten pünktlich. Dann greift ohnehin ja schon die 20-Minuten-Regel.

Warum fährt denn wohl ein Ersatzzug? Damit die Leute denen auch nehmen. Zugbindung nur aufgehoben wenn Zug mehr als 20min Verspätung am Zielbahnhof. Alle anderen Argumente von euch sind einfach nur ausgedacht und wollen nur die Aufhebung der Zugbindung erwirken. Und diese Meinung steht ja auch so in den Fahrgastrechten. Also bei einem Ersatzzug der gleiche Fahrzeiten hat ist die Zugbindung NICHT aufgehoben.

Mfg


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