Du lenkst von Thema ab (Fahrkarten und Angebote)

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 31.01.2019, 16:50 (vor 1911 Tagen) @ Power132
bearbeitet von ICETreffErfurt, Donnerstag, 31.01.2019, 16:51

Dein Hauptthema war das zwingende Vorhandensein von Steckdosen und WLAN. Darum deht es sich.

Nein, das Hauptthema war die Pflicht bei einer zuggebundenen Fahrkarte auch den angebotenen Ersatzzug nehmen zu müssen. Daraus habe ich abgeleitet, dass im Falle eines IC-Ersatzwagenparks mit eingeschränkten Komfortmerkalen (z.B. fehlende Steckdosen oder fehlendes WLAN) die Zugbindung nicht mehr gilt, weil ich ja für einen höherwertigen ICE-Zug (Produktkategorie A) die Fahrkarte gekauft habe.

Das WLAN war nur ein willkürlich herausgegriffenes weil anschauliches Beispiel.

Viel einfacher lässt es sich natürlich dadurch begründen, dass die DB Fernverkehr die IC-Züge in eine andere Produktkategorie (B) einstuft und somit abseits der WLAN-Diskussion der Fahrgast davon ausgehen kann, dass er nicht verpflichtet ist ein B-Produkt mit einer erworbenen A-Fahrkarte nutzen zu müssen sondern auf einen späteren Zug (auf der eingetragenen Relation) der Produktkategorie A ausweichen kann.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum