Mitführpflicht Ausweis (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Freitag, 11.01.2019, 16:10 (vor 1944 Tagen) @ Colaholiker

Den, der die Ermäßigung belegt, ja. Also Studenten-/Schwerbehinderten-/was auch immer für einen Ausweis, aber nicht zwangsläufig den Personalausweis.


Manche von denen gelten aber wieder nur im Zusammenspiel mit einem amtlichen Lichtbildausweis, also Perso oder Paß.

Auf diese Ergänzung habe ich gewartet :-). Geht der Führerschein (so vorhanden) nicht auch?

Mein Studentenausweis damals hatte einen entsprechenden großen Hinweis drauf, war auch irgendwo sinnvoll, da er selbst kein Foto enthielt und als Druck auf hundsordinärem 80g-Papier ohne jedes Sicherheitsmerkmal ohnehin eher ein schlechter Witz (mit Gültigkeit als Ticket für den gesamten RMV) war. Letztlich war man froh, entweder einen guten Farbkopierer zur Hand zu haben, um das Ding irgendwie bis zum Ende des Semesters durchhalten zu lassen. Jeden Tag zweimal aus dem Portemonnaie fummeln, auseinanderfalten (hatte die Breite des alten Perso und war quadratisch, was also im Portemonnaie ungefaltet nirgends gepaßt hat), kontrollieren, zusammenfalten, einpacken - das haben die Dinger nicht lange mitgemacht.

In Dortmund war der eigentliche Studentenausweis inkl. Semesterticket nur ein Abschnitt eines solchen Blattes. In einer transparenten Hülle hat der problemlos ein Semester durchgehalten. Verboten war es nur, ihn einzulaminieren, eben um Fälschungen besser erkennen zu können.

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Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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