In diesem Falle nachweisbar. (Fahrkarten und Angebote)

martarosenberg, Mittwoch, 17.10.2018, 14:30 (vor 2026 Tagen) @ Power132

Und wer haftet wenn ich als Kunde mich an die Aussage eines DB-Organs halte, und ich darum dann ein EBE zahlen muss?


Du haftest. Das ist das gleiche wie ein Polizist dir einen falschen Weg beschreibt und du dann zu spaet zu deinem Termin kommst.


Ist das wirklich das gleiche?

Wenn der Verkäufer einer Ware Aussagen zu seiner Ware macht, dann kann der Konsument auf diese Aussagen vertrauen (und diese eventuell auch vor Gericht einklagen)!


Der Nachweis wird aber schwer werden, solange kein Beleg in nachvollziehbarer Form vorliegt.

Was ja hier gegeben ist (in Textform im Internet mit nachvollziehbarem Absender). Im Zweifel die Internetseite bzw. deren Darstellung noch speichern.


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