Social media-Auskünfte (Fahrkarten und Angebote)

Dosto, Mittwoch, 17.10.2018, 08:26 (vor 2026 Tagen) @ JeDi

Da kriegste teilweise echt die wildesten Antworten.

https://community.bahn.de/questions/1762281-erstattung-fahrgastrechte-kopie-bc100-nachs...

- Warum muß man beim Fahrgastrechteformular eine Kopie der BC100 einreichen (und dafür extra zum Copyshop laufen), wo der Bahn doch alle meine BC-Daten vorliegen? Antwort: Aus Datenschutzgründen sind die BC-Daten für die Sachbearbeiter nicht abrufbar. Nachfrage: Wenn ich aber doch gezwungen bin alle diese meine Daten einreichen zu müssen (von meiner Adresse über Bahncard-Kopie bis zur Bankverbindung -alles-, sonst keine Erstattung), was soll da der Unterschied in Sachen Datenschutz sein? Antwort: Keine.

Die Antwort passt

Nein, sie ist - wie beim SM-Team so oft - falsch. BahnCard 100-Nummer und Geburtsdatum reicht.

Diese Antwort ist definitiv falsch.

Ich habe mit der BC 100 schon einige Male FGR in Anspruch genommen. Da gibt es auch keine 25 % - auf was denn auch? - sondern immer 10 €, entweder aufs Konto oder als Gutschein mit der Post, je nachdem, was man ankreuzt.
Und eine Kopie wurde hier auch noch nie verlangt.

Grüße
Dosto


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