Social media-Auskünfte (Fahrkarten und Angebote)

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 16.10.2018, 22:36 (vor 2013 Tagen) @ Henrik
bearbeitet von JeDi, Dienstag, 16.10.2018, 22:37

Da kriegste teilweise echt die wildesten Antworten.

https://community.bahn.de/questions/1762281-erstattung-fahrgastrechte-kopie-bc100-nachs...

- Warum muß man beim Fahrgastrechteformular eine Kopie der BC100 einreichen (und dafür extra zum Copyshop laufen), wo der Bahn doch alle meine BC-Daten vorliegen? Antwort: Aus Datenschutzgründen sind die BC-Daten für die Sachbearbeiter nicht abrufbar. Nachfrage: Wenn ich aber doch gezwungen bin alle diese meine Daten einreichen zu müssen (von meiner Adresse über Bahncard-Kopie bis zur Bankverbindung -alles-, sonst keine Erstattung), was soll da der Unterschied in Sachen Datenschutz sein? Antwort: Keine.

Die Antwort passt

Nein, sie ist - wie beim SM-Team so oft - falsch. BahnCard 100-Nummer und Geburtsdatum reicht.

--
Weg mit dem 4744!


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