Antwort von der Bahn (Allgemeines Forum)

Silver, Freitag, 02.10.2015, 19:27 (vor 3131 Tagen) @ mmandl

Für den Fall, dass du ausdrücklich eine bestimmte Verbindung gesucht und diese dann auch gebucht hast, hast du eine Fahrkarte und einen Beförderungsvertrag für diesen bestimmten Umweg gekauft (egal ob Reisezentrum, Onlineticket oder Automat). In diesem Fall ist die Fahrkarte auf jedem Fall auf diesem bestimmten Umweg gültig. Die gebuchte Strecke kann du ja durch die Verbindungsübersicht nachweisen. Ob in den Beförderungsbedingungen etwas anderes geregelt ist, ist unerheblich, denn insoweit ist die individualvertragliche Regelung vorrangig.

Solltest du in diesem Fall durch den ZUB dazu genötigt worden sein, eine Nacherhebung zu zahlen, kannst du dir das von der Bahn zurückholen und diese auch vor dem Amtsgericht auf Rückzahlung in Anspruch nehmen.


Leider sind Individualabreden bei der Bahn unzulässig und Kraft Gesetz nichtig (EVO §7(3)). Im Falle einer Nacherhebung kann man sich daher auch nicht auf eine solche berufen.


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