Tarif: alle hinreichenden Angaben zur Berechnung im Tarif (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 22.09.2015, 04:22 (vor 3142 Tagen) @ michael_seelze

Ich denke, dass die Tarife der Bahn absolut undurchsichtig sind. Gerade, alles was mit Sparpreis zusammen hängt.

Worin man meines Erachtens einen Verstoß gegen §12 (2) AEG sehen kann:

Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind dazu verpflichtet, im Schienenpersonenverkehr Tarife aufzustellen, die alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten.[...]

(1) Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Beförderungsbedingungen umfassen auch die Entgeltbedingungen.

das ist ja auch gegeben,
wie der Preis zustande kommt, ist in den BB nachvollziehbar.
Ein Fall, dass dem nicht so wäre, ist mir bislang nicht bekannt.

Ich sehe nicht wo das Tfv 600/A alle Angaben enthalten sollte, die zur Berechnung des jeweiligen Sparpreises notwendig sind. Der Tarif enthält lediglich Angaben zu den Beförderungsbedingungen und nennt die Höhe des Festpreises für Kontingentgruppen innerhalb einer Preisspanne und die Höhe des Mitfahrerpreises für Kontingentgruppen einer bestimmten Preisspanne und damit nicht alle zur Berechnung des Entgeltes (hier: Festpreises) notwendigen Angaben.

damit sind alle notwendigen Angaben für den Kunden vorhanden.

Auch hinsichtlich des Normalpreises (der Produktklassen ICE und IC/EC; für die PK C gibt es ja das Tfv 603) enthält der Tarif nur manche Angaben zur Berechnung des Entgeltes:

3.2.1 Der Normalpreis ist das jeweils für eine bestimmte Verbindung in Abhängigkeit von der gewählten Produkt- und Wagenklasse festgesetzte Entgelt. Werden für Teilstrecken einer Verbindung Züge unterschiedlicher Produktklassen benutzt, berechnet sich der Normalpreis für die Gesamtstrecke nach der höchsten Produktklasse.
3.2.2 Bei Fahrkarten für die Hin- und Rückfahrt wird der Fahrpreis für die Hinfahrt und für die Rückfahrt getrennt berechnet und sodann addiert.
3.2.3 Der Normalpreis für die 1. bzw. 2. Wagenklasse wird für die Gesamtstrecke berechnet. Werden für Teilstrecken einer Verbindung Züge unterschiedlicher Wagenklassen benutzt, berechnet sich der Normalpreis für die Gesamtstrecke nach der höchsten Wagenklasse.

Da wären also:
- getrennte Berechnung für Hin- und Rückfahrt und anschließende Addition
- Berechnung nach der höchsten benutzten Produktklasse und höchsten benutzten Wagenklasse.

und relationsbezogen.

Was aus meiner Sicht fehlt, sind vollständige Angaben zur Berechnung des "jeweils für eine bestimmte Verbindung in Abhängigkeit von der gewählten Produkt- und Wagenklasse festgesetzte[n] Entgelt[es]".

Ein Beispiel: Ich möchte von A nach B.
Nun weiß ich beim Normalpreis, dass das Entgelt jeweils für eine bestimmte Verbindung von der Produkt- und Wagenklasse abhängt. Ich habe aber nicht alle Angaben zur Berechnung des Entgeltes.

das alleine ist für den Kunden hinreichend - der Rest ergibt sich aus dem Buchungsvorgang.

Eine "Berechnung" im Sinne von "durch Rechnung feststellen" unterscheidet sich von einer bloßen "Festsetzung". Oder darf man "Berechnung" im Sinne des AEG lediglich als "in Rechnung stellen" auffassen?

Berechnung bezieht sich allein auf die Plausibilität im Rahmen des Buchungsvorgangs für den Kunden,
nicht auf die dahinter stehenden Formeln & Matrizen des Unternehmens,
das würde sämtliche Tarife im Rahmen sprengen.. -.-

Wenn letzteres der Fall ist, haben sich die vorhergehenden Überlegungen weitgehend erledigt.

Ersteres würde rechtlich wenig Sinn machen, wäre vom Volumen her nicht darstellbar und würde Unternehmensinterna preisgeben, zudem hätte es dann schon von Anfang an eklatante Verstöße gegeben.


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