Eine (kleine) Ergänzung / derzweitwichtigste Tag für die Ba (Allgemeines Forum)

heinz11, Mittwoch, 01.04.2009, 10:35 (vor 5505 Tagen) @ bigbug21


Die Frage ist, was überhaupt an rechtlich relevantem passiert ist. Noch nicht einmal das Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit ist bislang ja erwiesen.

Doch. Verstoß gegen § 33 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz). Danach müssen Betroffene, deren Täterschaft sich nicht bestätigt hat, nach Abschluß des Verfahrens benachrichtigt werden. Das ist nach eigenen Angaben der DB nicht erfolgt.

Sonst wären diese Maßnahmen, vielleicht sogar zum Vorteil von HM, schon deutlich eher ans Licht gekommen. Denn jetzt hat ihn alles wie eine Lawine überrollt.


heinz


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