Eine (kleine) Ergänzung / derzweitwichtigste Tag für die Ba (Allgemeines Forum)

heinz11, Mittwoch, 01.04.2009, 00:05 (vor 5497 Tagen) @ bigbug21


Das ist ja der Punkt. Welche Gesetzesverstöße? Grundrechte gelten nicht schrankenlos, sondern finden durchaus ihre Grenzen. Wer für ein Unternehmen arbeitet muss (nach meinem Verständnis) beispielsweise dulden, dass seine Stammdaten mit anderen Daten abgeglichen werden, um wesentliche Unternehmensinteressen zu schützen (hier: Korruptionsbekäpfung, Eingrenzung von Informationslecks, die erheblichen Schaden für das Unternehmen verursachen).

Dann hast Du leider ein falsches Verständnis! Der Abgleich ist nur dann erlaubt, wenn ein hinreichender Verdacht vorliegt. Und 170.000 gerasterte Mitarbeiter? Die Maßnahme an sich war vom Umfang her schon überzogen, weil auch Mitarbeiter einbezogen wurden, die mit Vergabesachen überhaupt nichts zu tun hatten. Ach, und vor lauter Eifer hatte man doch aus Versehen glatt vergessen, den Betriebsrat zu informieren. Überprüfung privater Konten? Das ist allenfalls staatlichen Ermittlern mit Durchsuchungsbeschluß, nicht aber privaten Schnüfflern erlaubt.

Die Zusammenarbeit mit einem Unternehmen, das geheimdienstliche Mittel zur Erkenntnisgewinnung einsetzt, ist in einem Staatsunternehmen mindestens fragwürdig, unabhängig von einer strafrechtlichen Beurteilung. Die Aufträge über 800.000 € wurden ausschließlich ! mündlich erteilt. Wie war das gerade mit Korruptionsbekämfung und Vergaberichtlinien? Was sagt eigentlich der Compliance- Beauftragte, Herr Schaupensteiner dazu?

Ich verstehe nicht, warum Verletzungen und Eingriffe in die Grundrechte so relativ widerstandslos geduldet werden. Mein Credo: Gerade weil ich nichts zu verbergen habe, will ich nicht ausspioniert werden! Und das gilt beruflich, privat und staatlich.

Zum Thema Informationslecks: Deine Interpretation spielt denen in die Hände, die sagen, nix, aber auch garnichts darf über unsere Firma in die Öffentlichkeit gelangen. Nur das die Auswirkungen dessen, was die Bahnt tut oder unterläßt, auf das öffentliche Leben erheblich sind! Mir ist nicht bekannt, daß die Informationslecks der DB geschadet haben oder daß ein Wettbewerber bezüglich Ausschreibungen etc. daraus einen Nutzen gezogen hätte. Die Lecks sollten nur deshalb gestopft werden, um Bahnkritiker innerhalb und außerhalb der DB zu bekämpfen, einzuschüchtern und mundtot zu machen. Für HM war jeder Bahnkritiker ein persönlicher Feind.

[...]

Ich glaube nicht, dass Mehdorn ausschließlich wegen der Datenaffäre gegangen wurde. Ich denke es haben sich einfach mehrere Dinge angestaut (Du hast ja auch schlechte Erfahrungen mit der Bahn gemacht), und in der Datenaffäre hat man quasi das Knöpfchen zum Auslösen Schleudersitz gefunden.


Ja, und das finde ich durchaus bedenklich.

Das ist stinknormales Arbeitsrecht. Wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer und Vorstand einer Kapitalgesellschaft zerstört ist, bedarf es keinen weiteren Grundes, um den Vorstand abzuberufen.


heinz


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