Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht (Allgemeines Forum)

derjanni, Donnerstag, 01.08.2013, 16:09 (vor 3938 Tagen) @ puck29

Ich bräuchte einen Ratschlag. Meine Schwester ist diese Woche von Süddeutschland nach Köln mit einem Intercity der Deutschen Bahn gefahren und hat dort, aufgrund einer Verspätung von 18 Minuten, dann den HKX zur Weiterfahrt nach Osnabrück verpasst.

Wenn Du mit Aeroflot von Moskau nach Berlin fliegst, um dann mit Air Berlin nach Los Angeles zu fliegen und den Anschlussflug verpasst, dann kannst Du von keinem von beiden irgendwas verlangen, wenn Du beide Flüge separat gebucht hast.

In deinem Fall hat die DB ihren Beförderungsvertrag erfüllt, wenn auch nicht gerade zur vollsten Zufriedenheit. Der HKX hat ebenfalls seinen Vertrag erfüllt, obwohl Du ja nicht erschienen bist, aber dafür kann der HKX nichts - er ist planmäßig wie vertraglich vereinbart abgefahren.

Gleiches gilt im Übrigen auch für eigenwillig gebuchte Anschlüsse. Ich habe es in Frankfurt mal geschafft innerhalb von 1 Minute durch den Tunnel von einem IC aus noch den Anschluss an den ICE zu erreichen. Ein Anrecht darauf hatte ich nicht, denn die Verbindung war nicht vorgesehen. In der Luftfahrt nennt man sowas "Minimum Connecting Time" (MCT) und das Transportunternehmen muss die Chance haben eine Mindestumsteigezeit sicherstellen zu können. Wenn jeder sich seine Anschlüsse machen kann, wie er will, dann geht das immer schief so wie in deinem Fall.

Vg, Jan


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