Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht (Allgemeines Forum)

brandenburger, Perleberg, Freitag, 26.07.2013, 10:33 (vor 3945 Tagen) @ bravoks
bearbeitet von brandenburger, Freitag, 26.07.2013, 10:35

Mag sein dass ihr juristisch recht habt. Aber das bedeutete einen massiven Wettbewerbsnachteil für den HKX.

Das heißt ja, niemand der einen Vorlauf mit anderen Zügen hat, kann ohne Risiko einen privaten Fernverkehrszug buchen.

Man fordert ja auch keine Entschädigung vom Straßenverkehrsamt wenn man mit dem Auto auf dem Weg zum Bahnhof im Stau steht und dadurch seinen Zug verpasst!

Nein, es geht hier auch nicht um Entschädigung. Es geht darum dass die DB, die immerhin verantwortlich ist für die Verspätung, den Fahrgast in DB-Zügen weiterfahren lässt. Schaden für die DB wäre Null, denn hätte der Fahrgast den HKX gekriegt, hätte die DB ja auch keine Einnahme für die Fahrt von Köln nach Osnabrück gehabt.

Es gibt doch die Schlichtungsstelle, da würde ich mich hinwenden. Aber vielleicht ist die DB sogar von selbst kulant (wohlgemerkt was die Weiterfahrt betrifft, nicht die Entschädigung).

Lieber Puck29, erzähl uns bitte was deine Schwester erreicht haben wird. Danke. :)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum