Fahrgastrechte / Kulanz: DB -> HKX Anschluss nicht erreicht (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Freitag, 26.07.2013, 08:35 (vor 3945 Tagen) @ Steffen

Wenn ich das – auch aus anderen Diskussionen hier – richtig verstanden habe, werden derzeit DB-Fahrkarte und HKX-Fahrkarte als zwei getrennte Beförderungsverträge angesehen und somit ergäbe sich aus der obigen Konstellation weder ein Anspruch auf Erstattung (für das zusätzliche Ticket) noch auf Entschädigung (für die Verspätung). Stimmt das?


Korrekt. Sie hat zwai völlig getrennte Fahrten gekauft und keine Anschlussfahkarte.

In http://www.fahrgastrechte.info/Die-neuen-Fahrgastrechte-im-UE.22.0.html liefert:
heißt ez zwar:

|Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte
|Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen |verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden.

Ich sehe hier einschlägig die "Reisekette", für die der Reisende aus nicht in seinem Vernatwortungsbereich liegenden Gründen eben keinen durchgehenden Fahrschein lösen konnte.

Die anderen Voraussetzungen nehme als gegeben an:

|Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. |Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) |müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.

Vielleicht hat mir ja jemand einen Tipp oder auch den Hinweis, dass sich der Aufwand wahrscheinlich eher nicht lohnt?


Ich glaube nicht dass sie da irgendwas zurück bekommt.

Wahrscheinlich nicht ohne besonderen Aufwand. ich sehe hier einen Anspruchsgrund


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