Polizisten in Uniform müssen aufstehen bei vollem Zug? (Allgemeines Forum)

liebe70, Dienstag, 27.01.2009, 15:37 (vor 5567 Tagen) @ Fabi

Und dann noch gleich zur Frage, wenn es jetzt richtig ist (?). Ohne Sondergenehmigung immer nur zweite Klasse, Aufpreis in die erste Klasse nicht möglich und bei vollem Zug bei Bedarf Platz freigeben?

Ja. Obwohl der "Bedarf" ein zweischneidiges Schwert ist. Wenn beispielsweise der uniformierte Polizist in Berlin Ostbahnhof einsteigt und sich auf einen freien (weil nicht reservierten) Platz setzt - dann ist das auch sein Sitzplatz. Da kann auch kein anderer x-beliebiger Reisender einen Anspruch darauf erheben. Kommt allerdings ein altes Mütterchen, ein Schwerbehinderter oder eine andere Person, die besonderer Unterstützung bedarf, wird der Zub/KiN selbstverständlich auch den Polizisten ansprechen und um Sitzplatzfreigabe bitten.
Der ungeschriebene Grundsatz bei den KiN/Zub lautet jedoch, daß zuerst die Damen und Herren DB-Mitarbeiter ihren Sitzplatz zur Verfügung stellen - allen voran die Damen und Herren aus den Büroetagen.

Gruß, Ralf


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