Darf ich Raeumung veranlassen? (Allgemeines Forum)

kalle.55, Freitag, 27.07.2012, 08:52 (vor 4306 Tagen) @ br752

Hallo,

Danke fuer die Infos.

Kann ich aus Sicherheitsgruenden so einen Zug straffrei per Nothalt anhalten?

Welche Not soll sich aus der Überbelegung konkret ergeben, dass das Ziehen der Notbremse rechtfertigt?

Habe ich nicht die Pflicht so etwas der Bundespolizei zu melden, wenn kein Zugbegleiter erreichbar ist.

Die BPol ist ja nicht mal zur Räumung verpflichtet, wenn das Zub sie ruft. Da werden die froh sein, wenn der Zf sich entschließt zu fahren und die keine Handlungsnotwendigkeit mehr haben.

Gruß
Kalle


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