Geschwindigkeitsreduktion ist freiwillig (Allgemeines Forum)

ICE-T-Fan, Donnerstag, 26.07.2012, 16:51 (vor 4307 Tagen) @ Eingleisigkeit

Über die Betriebsanweisungen der DB Fernverkehr hinaus, gibt es auch noch sicherheitsrelevante Regelungen für den Zugbetrieb. So ist bspw. ab einem Belegungsgrad von 130 Prozent die Höchstgeschwindigkeit zu reduzieren (160 km/h, glaube ich).

-> http://www.epochtimes.de/bahn-rechnet-mit-ueberbesetzten-zuegen-und-reduziert-geschwind...


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