Danke für den Beitrag (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 16.06.2011, 16:16 (vor 4720 Tagen) @ GUM

Aber was ist mit Privatleuten. Wer zum Beispiel unbedingt einen jungen oder einen alten Mieter haben möchte oder gerne an Wochenendheimfahrer vermietet. Wie könnte ich das als Staat verbieten ? Wo hört das Eingrifssrecht auf ?

Das verbietet der Staat durch das AGG ja auch überhaupt nicht.


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