Bahncard: Altersdiskriminierung bei der Bahn oder doch nicht (Fahrkarten und Angebote)

heinz11, Mittwoch, 15.06.2011, 19:59 (vor 4721 Tagen) @ Fratz

Ich bin Student, zähle aber leider nicht zum u27-Volk und darf deshalb nicht die Bahncard für Studenten nutzen.

Für mich sieht das nach Altersdiskriminierung aus, weshalb ich das vor wenigen Tagen an www.antidiskriminierungsstelle.de geschrieben habe. Heute kam schon die Antwort, die ich anderen, die das vielleicht via Google recherchieren, nicht voranthalten möchte:

Sehr geehrter Herr Fratz,

Vielen Dank für Ihre Nachricht an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Sie fühlen sich benachteiligt, weil Sie die BahnCard für Studenten nicht mehr erwerben können.

Diese Benachteiligung müssen Sie allerdings hinnehmen.

Ausdrücklich erlaubt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in § 20 eine Benachteiligung, wenn besondere Vorteile gewährt und ein Interesse an der Durchsetzung der Gleichbehandlung fehlt.

Die Begründung des Gesetzes führt dazu aus: Hier besteht kein Anlass, den Grundsatz der Gleichbehandlung durchzusetzen. Die gewährten Vergünstigungen reagieren nämlich entweder darauf, dass bestimmte Gruppen typischerweise weniger leistungsfähig sind: Rabatte für Schüler und Studenten etwa sind damit zu begründen, dass sie meist nicht über ein Erwerbseinkommen verfügen. Oder aber die Vergünstigungen bezwecken die gezielte Ansprache von Kundenkreisen, die der Anbieter anlocken möchte. Diese Maßnahmen sind also nicht diskriminierend, sondern im Gegenteil sozial erwünscht bzw. Bestandteil einer auf Wettbewerb beruhenden Wirtschaft. Ein Verbot dieser Praktiken würde auch den objektiv benachteiligten Personenkreisen nicht helfen, denn der Anbieter würde nicht mit der Erstreckung der Vorteile auf alle Kunden reagieren, sondern mit dem Verzicht auf jegliche Vergünstigung.

Ich hoffe, dies hält Sie nicht ab, auch weiterhin Bahn zu fahren.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
Referent
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Referat Beratung
Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Glinkastr. 24, 10117 Berlin
Tel.: 03018/555-1865
Fax: 03018/555-41865
E-Mail: ...
Internet: www.antidiskriminierungsstelle.de


Welchen Zweck dieses Gesetz nun wirklich verfolgen soll erschließt sich mir nicht.

Der Gockel bringt es per Wikipedia. Ich bin mal ganz lieb, und zitiere den m.E. entscheidenden Satz:

"Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz findet nicht in allen gesellschaftlichen und rechtlichen Bereichen Anwendung und verbietet auch nicht jede Form der Ungleichbehandlung."

Das alte Sprichwort "Quod licet iovi, non licet bovi" gilt also in weiten Teilen auch weiterhin... ;-).


heinz


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