Danke für den Beitrag (Fahrkarten und Angebote)

GUM, Donnerstag, 16.06.2011, 16:13 (vor 4720 Tagen) @ Henrik

Trotzdem bleiben bei mir noch Fragezeichen ?!

Allerdings kann man die nicht wirklich lösen, denn dieses Allgemeine Gleichstellungsgesetz bleibt mir rätselhaft. Schon der Idee nach.

Das ich einer öffentlichen Hand verbieten kann, zu diskriminieren, das ist mir klar.

Aber was ist mit Privatleuten. Wer zum Beispiel unbedingt einen jungen oder einen alten Mieter haben möchte oder gerne an Wochenendheimfahrer vermietet. Wie könnte ich das als Staat verbieten ? Wo hört das Eingrifssrecht auf ?

Deshalb einfach eine Menge ???????


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