Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit (Fahrkarten und Angebote)

chriL999, Freitag, 10.05.2019, 21:30 (vor 1815 Tagen)

Folgender Fall (konkrete Details sind ja zu vermeiden):

Fahrkarte mit Sparpreis (Online-Ticket) wird dem Schaffner in ausgedruckter Form in die Hand gedrückt. Dieser schaut sich das Ticket an und meint "der Fahrgast hätte nun ein Problem" im Sinne von "die Fahrkarte ist nicht gültig".
Der Reisende erklärt dem Schaffner deutlich, dass ab Bahnhof B (ein Via) Zugbindung besteht und dass die Fahrt im Nahverkehr zum Bahnhof mit dem Zug der Zugbindung enthalten ist, bei der Buchung als durchgehend bepreiste Verbindung gebucht wurde und unter Reiseverbindung auch entsprechend aufgeführt ist.

Gibt es hier nur die Möglichkeit, den Ausweis zu zeigen, sich eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen zu lassen und diese dann im Nachgang mit der Stelle in Baden-Baden klären zu müssen?

Oder gibt es noch andere Möglichkeiten, die sich in der Praxis bewährt haben, wenn sich beide Seiten beratungsresistent zeigen?

was ist das Problem?

JumpUp, Freitag, 10.05.2019, 21:38 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Ich verstehe das Problem nicht genau, was ist denn schlussendlich falsch, wurde die Zugbindung nicht eingehalten, war etwas verspätet?

das Problem ist unbekannt

chriL999, Freitag, 10.05.2019, 21:48 (vor 1815 Tagen) @ JumpUp

Das Problem an sich lässt sich nur vermuten, da ja keine sinnvollen Argumente vorgetragen wurden:
- eventuell meinte der Zugchef im Nahverkehrszug bestünde "Zugbindung"
- eventuell hat der Zugchef nicht verstanden, dass die Zugbindung erst ab Bahnhof B gilt und nicht davor usw.
- eventuell meinte der Zugchef, dass ein Nahverkehr-Nachlauf erst nach der Zugbindung durchgeführt werden darf (was aber im konkreten Fall nicht der Fall ist, zudem erlaubt wäre und hier auch nicht näher betrachtet werden soll).

das Problem ist unbekannt

Garfield_1905, Freitag, 10.05.2019, 22:37 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Das Problem an sich lässt sich nur vermuten, da ja keine sinnvollen Argumente vorgetragen wurden:
- eventuell meinte der Zugchef im Nahverkehrszug bestünde "Zugbindung"
- eventuell hat der Zugchef nicht verstanden, dass die Zugbindung erst ab Bahnhof B gilt und nicht davor usw.
- eventuell meinte der Zugchef, dass ein Nahverkehr-Nachlauf erst nach der Zugbindung durchgeführt werden darf (was aber im konkreten Fall nicht der Fall ist, zudem erlaubt wäre und hier auch nicht näher betrachtet werden soll).

Sorry, aber ich sage ich mal ganz glatt, das ich Dir das nicht glaube, das alles so klar war. Jedem Fahrgastbetreuer / Zugbegleiter ist bekannt, das es im Nahverkehr im Vor/Nachlauf keine Zugbindung gibt. Das lernt man in der 1. Stunde des Unterichts, wenn man es nicht schon ohnehin aus eigener Erfahrung weiß.

Allein dieser Satz aus einem anderen Beitrag von Dir macht mich schon stutzig:
'Im konkreten Fall ist das Ticket zwar zu 100% gültig, in anderen Fällen (diese sollen hier aber nicht betrachtet werden) kann es durchaus so interpretiert werden, dass die Bahn Tickets im Individualvertrag etwas entgegen ihrer eigenen Bestimmungen verkauft hat. Man kann es aber auch anders, also so wie der Fahrgast, sehen.'
Also ist da doch was, was nicht sooo normal war, oder ?

das Problem ist unbekannt

chriL999, Freitag, 10.05.2019, 22:46 (vor 1815 Tagen) @ Garfield_1905

Also ist da doch was, was nicht sooo normal war, oder ?

Mag sein, man kann das aber doch erklären, oder nicht? Letztlich gibt es die aufgedruckten Reiseverbindungen und diese werden mit Bestandteil des Beförderungsvertrages und hier war eben ein Umweg im Nahverkehr oder was auch immer direkt zum abfahrenden Bahnhof MIT anschließender Zugbindung aufgeführt. Ohne diesen "Umweg" gibt es kein solches Ticket in Produktklasse A oder B.

Wahrscheinlich die "Raumbegrenzung" nicht eingehalten

GUM, Montag, 13.05.2019, 15:41 (vor 1813 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von GUM, Montag, 13.05.2019, 15:44

Also ist da doch was, was nicht sooo normal war, oder ?


Mag sein, man kann das aber doch erklären, oder nicht? Letztlich gibt es die aufgedruckten Reiseverbindungen und diese werden mit Bestandteil des Beförderungsvertrages und hier war eben ein Umweg im Nahverkehr oder was auch immer direkt zum abfahrenden Bahnhof MIT anschließender Zugbindung aufgeführt. Ohne diesen "Umweg" gibt es kein solches Ticket in Produktklasse A oder B.

Deine Frage ist leider sehr, sehr unkonkret @chriL999.

Allerdings lässt sich Deinem Text schon fast entnehmen, dass Du den Fahrschein nicht auf dem gebuchten Weg gefahren bist.

"ein Umweg" im Nahverkehr muss dann aber auch gefahren werden, ansonsten kann es durchaus sein, dass Du die Raumbegrenzung nicht eingehalten oder verletzt hast.

Oder mit absicht so gebucht hast, dass Du nicht den weiten Weg vom Umstiegsbahnhof U1 bezahlen musstest, sondern etwas mit gleich gestellten Banhöfen probiert hast.

Von so etwas rate ich zweifach ab: Erstens im Interesse aller ehrlichen Fahrgäste.

Und zweitens im Interesse eines tatsächlich geographieunkundigen oder unbeholfenen Fahrgastes. Der dann auf keinen Goodwill mehr trifft.

Ich sehe eine 99,9 % Wahrscheinlichkeit, dass der Zugchef genau hingesehen hat. Gut so.

Liebe Grüße

GUM

--
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Wahrscheinlich die "Raumbegrenzung" nicht eingehalten

agw, NRW, Montag, 13.05.2019, 16:08 (vor 1813 Tagen) @ GUM

"ein Umweg" im Nahverkehr muss dann aber auch gefahren werden, ansonsten kann es durchaus sein, dass Du die Raumbegrenzung nicht eingehalten oder verletzt hast.

Raumbegrenzung auf einer ICE-Fahrkarte? Ich glaube nicht.

Wurde bereits geklärt.

martarosenberg, Montag, 13.05.2019, 17:10 (vor 1813 Tagen) @ GUM

Allerdings lässt sich Deinem Text schon fast entnehmen, dass Du den Fahrschein nicht auf dem gebuchten Weg gefahren bist.

"ein Umweg" im Nahverkehr muss dann aber auch gefahren werden, ansonsten kann es durchaus sein, dass Du die Raumbegrenzung nicht eingehalten oder verletzt hast.

Oder mit absicht so gebucht hast, dass Du nicht den weiten Weg vom Umstiegsbahnhof U1 bezahlen musstest, sondern etwas mit gleich gestellten Banhöfen probiert hast.

Es wurde in anderen Beiträgen bereits geklärt:

* Es wurde auf dem aufgedruckten Weg gefahren, der gebuchte Umweg war kreativ aber durch die Zugbindung in der Fahrkarte angegeben.
* Es wurde im Nahverkehr vor der Zugbindung später als gebucht gefahren, aber noch rechtzeitig um die Zugbinung erreichen zu können. Und dort fand die beanstandete Kontrolle statt.

Da es sich um einen Sparpreis handelt ist eine Raumbegrenzung nicht explizit angegeben.

Gibt es überhaupt eine Raumbegrenzung im Nahverkehr?

chriL999, Montag, 13.05.2019, 20:34 (vor 1812 Tagen) @ martarosenberg

Da es sich um einen Sparpreis handelt ist eine Raumbegrenzung nicht explizit angegeben.

Gibt es überhaupt eine Raumbegrenzung im Nahverkehr (*NV* auf dem Ticket)?

Vermutlich nicht

musicus, Montag, 13.05.2019, 20:47 (vor 1812 Tagen) @ chriL999

Wahrscheinlich ist alles, was bepreisbar ist, erlaubt - und das kann im Hinblick auf die Gesamtstrecke sehr viel sein.
www.ice-treff.de/index.php?id=514944

Vllt. Standard-Raumbegrenzungen implizit.

martarosenberg, Montag, 13.05.2019, 23:18 (vor 1812 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von martarosenberg, Montag, 13.05.2019, 23:19

Da es sich um einen Sparpreis handelt ist eine Raumbegrenzung nicht explizit angegeben.


Gibt es überhaupt eine Raumbegrenzung im Nahverkehr (*NV* auf dem Ticket)?

Ich würde sagen die "üblichen".

Z.B. wenn Du also ein *NV* zwischen Nordhausen und Göttingen hast dann implizit via Eichenberg oder Northeim erlaubt (die Standard-Raumbegrenzung die PK-C-Fahrkarten hier haben ist im Detail noch etwas anders, aber hier nicht weiter relevant).

Und zusätzlich würde ich sagen fahrplanmäßig schnelle Verbindungen, auch falls sie aus der üblichen PK-C-Raumbegrenzung rausfallen sollten.

der gebuchte Weg wurde gefahren

chriL999, Montag, 13.05.2019, 20:32 (vor 1812 Tagen) @ GUM

es wurde exakt so gefahren wie gebucht (bezogen auf die Strecke und auf die Gültigkeit, nicht bezogen auf die Uhrzeit im Nahverkehr, jedoch passend zur Zugbindung)

das Problem ist unbekannt

agw, NRW, Samstag, 11.05.2019, 07:42 (vor 1815 Tagen) @ Garfield_1905

Sorry, aber ich sage ich mal ganz glatt, das ich Dir das nicht glaube, das alles so klar war. Jedem Fahrgastbetreuer / Zugbegleiter ist bekannt, das es im Nahverkehr im Vor/Nachlauf keine Zugbindung gibt. Das lernt man in der 1. Stunde des Unterichts, wenn man es nicht schon ohnehin aus eigener Erfahrung weiß.

Ich möchte auf den beschriebenen Fall hier nicht eingehen.
Allerdings ist es reine Fantasie, dass grundlegende Regeln jedem Fahrgastbetreuer / Zugbegleiter bekannt sind.
Ich erwähne hier gerne noch mal den Fall, bei dem ein DB Regio Zub der Meinung war, seine RB müsste auf meinem QdL-Online-Ticket in der Reiseverbindung auftauchen, damit mein Ticket bei ihm gültig sei.

Tja, was ist denn das Problem?

Garfield_1905, Freitag, 10.05.2019, 22:19 (vor 1815 Tagen) @ JumpUp

Ich verstehe das Problem nicht genau, was ist denn schlussendlich falsch, wurde die Zugbindung nicht eingehalten, war etwas verspätet?

Geht mir nicht anders. Ich hab's mir 3x durchgelesen und nicht kapiert, wo das Problem ist. Unser User schreibt zwar, das sein Ticket zu 100% gültig ist, aber wenn der Zugchef der Meinung ist, das es das nicht ist (= wenn ich das richtig verstanden habe), muß es ja wohl irgendein Problem geben. Ist das wieder eines dieser 'kreativen Tickets' oder was ist da los ?

Grundsätzlich denke ich, so wird es jedenfalls bei uns gehandhabt, wird es eine FN geben und der Kunde muß im Nachhinein die Sache mit dem Kundenzentrum klären. Wie soll das vor Ort sonst anders gehen ? Fingerhakeln ? Würfeln ? Schnick, Schnack, Schnuck ?

Tja, was ist denn das Problem?

chriL999, Freitag, 10.05.2019, 22:31 (vor 1815 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von chriL999, Freitag, 10.05.2019, 22:32

Keine Verspätung, die Zugbindung wäre erst am Folgetag. Der Zugchef konnte sich bis auf ein "Sie haben ein Problem, Ticket ist nicht gültig" nicht näher äußern, hat den Fahrgast als einen mit ungültigem Ticket angesehen. Dieser hat den gerade haltenden Zug dann sofort verlassen.
Um einen gut gelegten Via handelt es sich, ja, das trifft zu. Er ist aber - da Fernverkehr und Zugbindung - auf dem Ticket im oberen Bereich explizit mit aufgeführt.

Das ist das Problem.

agw, NRW, Samstag, 11.05.2019, 07:53 (vor 1815 Tagen) @ Garfield_1905

Geht mir nicht anders. Ich hab's mir 3x durchgelesen und nicht kapiert, wo das Problem ist. Unser User schreibt zwar, das sein Ticket zu 100% gültig ist, aber wenn der Zugchef der Meinung ist, das es das nicht ist (= wenn ich das richtig verstanden habe), muß es ja wohl irgendein Problem geben. Ist das wieder eines dieser 'kreativen Tickets' oder was ist da los ?

Natürlich war es ein "kreatives Ticket". Das kann man inzwischen wohl sagen.
Aber natürlich wurde das Ticket auch so mit entsprechenden Vias von der DB verkauft.
Das ist das alte Problem, was niemand lösen möchte.

In den BB steht irgendwas von "keine Stichstrecken", "keine Rundfahrten", etc, aber wenn man das am Automaten trotzdem so mit Via eingibt, bekommt man zwei Papierchen gedruckt.
Einmal die Reiseverbindung wie gewünscht, und einmal eine Fahrkarte, auf der das Via nicht mehr draufsteht ("Startbahnhof*NV*Zugbindungsbahnhof...") und nur nach Fahrkarte und BB auch nicht mehr angefahren werden darf.

Der Zub kann im Zug nur die Fahrkarte bewerten (die Reiseverbindung steht ja nicht auf der Fahrkarte und kann auch digital nicht eingelesen werden). Die Reiseverbindung auf dem PDF kann ja jeder zu hause selber ändern, wenn sie es überhaupt auf die erste Seite schafft.

Das ist das Problem.

Das ist das Problem - aber nicht des Kunden

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 10:31 (vor 1815 Tagen) @ agw

... und nur nach Fahrkarte und BB auch nicht mehr angefahren werden darf.

Der Zub kann im Zug nur die Fahrkarte bewerten (die Reiseverbindung steht ja nicht auf der Fahrkarte und kann auch digital nicht eingelesen werden). Die Reiseverbindung auf dem PDF kann ja jeder zu hause selber ändern, wenn sie es überhaupt auf die erste Seite schafft.

Das ist das Problem.

Das Ändern der PDF wäre Betrug und in der offiziellen App der Bahn (DB Navigator) lassen sich die Reiseverbindungen zum gebuchten Ticket (mit übereinstimmender Auftragsnummer) sehr wohl in dem Tab "Meine Reise" (Reiseverlauf) auch so nachweisen - unmanipulierbar.

Sollte dies so nun nicht gültig sein, wäre aber die gesamte verkaufte Fahrkarte ungültig (und nicht erst auf einer Stichstrecke zur Zugbindung) und dies kann nicht zu Lasten des Kunden gehen.

Somit ist das Buchungssystem der Bahn zu ändern, auf personenbediente Buchung umzustellen oder eben die von ihr selbst verkauften Fahrkarten so zu akzeptieren.

App ist manipulierbar. Unrichtiger Fahrpreis auszugleichen.

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 10:43 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

... und nur nach Fahrkarte und BB auch nicht mehr angefahren werden darf.

Der Zub kann im Zug nur die Fahrkarte bewerten (die Reiseverbindung steht ja nicht auf der Fahrkarte und kann auch digital nicht eingelesen werden). Die Reiseverbindung auf dem PDF kann ja jeder zu hause selber ändern, wenn sie es überhaupt auf die erste Seite schafft.

Das ist das Problem.


Das Ändern der PDF wäre Betrug und in der offiziellen App der Bahn (DB Navigator) lassen sich die Reiseverbindungen zum gebuchten Ticket (mit übereinstimmender Auftragsnummer) sehr wohl in dem Tab "Meine Reise" (Reiseverlauf) auch so nachweisen - unmanipulierbar.+

Doch, manipulierbar.

Es ist mein Gerät.

Da habe ich die Kontrolle, was da angezeigt wird.

Kann eigene Software schreiben, kann Software abändern.

Unmanipulierbar wird es nur mit einer digitalen Signatur durch einen privaten Schlüssel, der nur in DB-Hand ist. Und der ZUB müsste dann die Daten vom Handy in sein Gerät, dem er vertraut, einlesen, und prüfen, ob die Signatur stimmt.

Sollte dies so nun nicht gültig sein, wäre aber die gesamte verkaufte Fahrkarte ungültig (und nicht erst auf einer Stichstrecke zur Zugbindung) und dies kann nicht zu Lasten des Kunden gehen.

Somit ist das Buchungssystem der Bahn zu ändern, auf personenbediente Buchung umzustellen oder eben die von ihr selbst verkauften Fahrkarten so zu akzeptieren.

Das Gesetz (§11 Abs. 2 Sazt 1 EVO) sieht doch eine sehr unkomplizierte und unbürokratische Lösung vor, die ohne FN auskommt und ggf. auch gleich vor Ort angewendet werden kann:

(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.

App ist manipulierbar. Unrichtiger Fahrpreis auszugleichen.

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 10:52 (vor 1815 Tagen) @ martarosenberg

(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten.

Für undokumentierte Rück- und Rundfahrten kann ich mir dies noch vorstellen. Für dokumentierte Fahrten zur Zugbindung fällt mir das doch etwas schwer. Ich kann aber mit dem Zugbegleiter gerne die "DB-Navigator" App vor seinen Augen herunterladen, meine Ticket dann im Navigator einlesen und im den Reiseplan (Umstieg in 16 Stunden und 8 Minuten in B...) vorzeigen.

Zumal es im Nahverkehrsraum nicht nach Kilometer geht, insofern spielen im Beispielfall +/- 10, 25, 50km keine Rolle für die Preisbildung.

Auch das beweist nicht Richtigkeit dessen was angezeigt wird

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 10:55 (vor 1815 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 10:57

Ich kann aber mit dem Zugbegleiter gerne die "DB-Navigator" App vor seinen Augen herunterladen, meine Ticket dann im Navigator einlesen und im den Reiseplan (Umstieg in 16 Stunden und 8 Minuten in B...) vorzeigen.

Dann aber auf seinem Gerät.

Denn auch wenn Du etwas tust, was wie runterladen eines angeblichen DB-Navigators aussieht, kann der Zugchef nicht sicher sein, dass Du nicht Dein Gerät bereits entsprechend eingestellt hast um
* was anderes runterzuladen,
* das zwar runterzuladen aber im Hintergrund zu verändern,
* etc.

Es gibt da keinen Beweis (nur einen starken Anschein), dass da nichts manipuliert ist.

er kann aber im Reisezentrum anrufen

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 11:01 (vor 1815 Tagen) @ martarosenberg


Es gibt da keinen Beweis (nur einen starken Anschein), dass da nichts manipuliert ist.

...ich kann aber nicht in seinem Gerät mein Passwort eingeben, oder erwartet er dies etwa?

Ich erwarte von ihm dagegen, dass er im Reisezentrum anruft und sich dort das Online-Ticket ausdrucken lässt, welches ihm dann auf sein Dienstgerät zugesendet wird.

er kann aber im Reisezentrum anrufen

agw, NRW, Samstag, 11.05.2019, 14:24 (vor 1815 Tagen) @ chriL999


Es gibt da keinen Beweis (nur einen starken Anschein), dass da nichts manipuliert ist.


...ich kann aber nicht in seinem Gerät mein Passwort eingeben, oder erwartet er dies etwa?

Wieso Passwort? Tickets liest man mit Buchungscode und Nachnamen ein.

dort sieht er ja nicht den Reiseverlauf...

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 14:57 (vor 1815 Tagen) @ agw

Wieso Passwort? Tickets liest man mit Buchungscode und Nachnamen ein.

Warum nicht?

agw, NRW, Samstag, 11.05.2019, 15:23 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Wieso Passwort? Tickets liest man mit Buchungscode und Nachnamen ein.

--
"Mit Vollgas in den Sommer: Sparen Sie 20% bei Europcar."
- bahn.de

Erklärung

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 15:39 (vor 1815 Tagen) @ agw

Im üblichen Lesegerät sieht man nicht den Reiseverlauf, der unter "Reiseverbindungen" detailliert aufgeführt ist (mit Zugnummer, Uhrzeit, alle Via usw.).
Grundsätzlich werden bei einer Fahrkarte der Produktklasse A oder B ganz "oben" nur die Vias dargestellt, die die Bahn für notwendig erachtet, jedoch in der Regel keine Vias innerhalb des Nahverkehrs.
Es sei denn, es handelt sich um eine Fahrkarte der Produktklasse C und andere bestimmte Bedingungen sind gegeben.

Im konkreten geschilderten fiktiven Fall liegt aber eine Zugbindung ab Bahnhof B vor und dieser steht dann auch im Via. Daher war die Rede von einem sogar "dokumentiertem Via".

Erklärung

agw, NRW, Samstag, 11.05.2019, 16:15 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Im üblichen Lesegerät sieht man nicht den Reiseverlauf, der unter "Reiseverbindungen" detailliert aufgeführt ist (mit Zugnummer, Uhrzeit, alle Via usw.).
Grundsätzlich werden bei einer Fahrkarte der Produktklasse A oder B ganz "oben" nur die Vias dargestellt, die die Bahn für notwendig erachtet, jedoch in der Regel keine Vias innerhalb des Nahverkehrs.
Es sei denn, es handelt sich um eine Fahrkarte der Produktklasse C und andere bestimmte Bedingungen sind gegeben.

Im konkreten geschilderten fiktiven Fall liegt aber eine Zugbindung ab Bahnhof B vor und dieser steht dann auch im Via. Daher war die Rede von einem sogar "dokumentiertem Via".

Es ging doch darum, dass der Zub mit seiner Navigator-App dein Ticket einliest.
Das macht er mit dem Buchungscode und deinem Nachnamen, wie jeder andere auf der Welt das auch könnte.

Erklärung

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 21:07 (vor 1814 Tagen) @ agw

Es ging doch darum, dass der Zub mit seiner Navigator-App dein Ticket einliest.
Das macht er mit dem Buchungscode und deinem Nachnamen, wie jeder andere auf der Welt das auch könnte.

Dieser Weg ist mir nicht bekannt, da jeder DB Navigator (die App) fürs Login ein Account und Passwort benötigt und nur die zugehörigen (unter diesem Account gekaufte) Tickets dann anzeigt.

Erklärung

agw, NRW, Samstag, 11.05.2019, 21:34 (vor 1814 Tagen) @ chriL999

Es ging doch darum, dass der Zub mit seiner Navigator-App dein Ticket einliest.
Das macht er mit dem Buchungscode und deinem Nachnamen, wie jeder andere auf der Welt das auch könnte.


Dieser Weg ist mir nicht bekannt, da jeder DB Navigator (die App) fürs Login ein Account und Passwort benötigt und nur die zugehörigen (unter diesem Account gekaufte) Tickets dann anzeigt.

Du musst du den "+"-Button drücken.

gut zu wissen.

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 21:57 (vor 1814 Tagen) @ agw
bearbeitet von chriL999, Samstag, 11.05.2019, 21:58

Mit dem Laden von beliebigen Online-Tickets kann somit jede Person mit einem Smartphone die Gültigkeit dieser Online-Tickets inklusive dem Reiseverlauf unter Reiseverbindungen überprüfen, da ungültige (stornierte) Tickets sich ja wohl nicht mehr laden lassen.
Insofern sollten dann auch FN bei Tickets, deren Aztec-Code nicht lesbar ist, hinfällig sein..

Lediglich für eine "Entwertung" wird noch ein MT benötigt.

!(!) *oet*

martarosenberg, Sonntag, 12.05.2019, 12:40 (vor 1814 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von martarosenberg, Sonntag, 12.05.2019, 12:41

Mit dem Laden von beliebigen Online-Tickets kann somit jede Person mit einem Smartphone die Gültigkeit dieser Online-Tickets inklusive dem Reiseverlauf unter Reiseverbindungen überprüfen, da ungültige (stornierte) Tickets sich ja wohl nicht mehr laden lassen.
Insofern sollten dann auch FN bei Tickets, deren Aztec-Code nicht lesbar ist, hinfällig sein..

Meine Interpretation.

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 10:28 (vor 1815 Tagen) @ JumpUp

Ich verstehe das Problem nicht genau, was ist denn schlussendlich falsch, wurde die Zugbindung nicht eingehalten, war etwas verspätet?

Aus

Sparpreis [...] "die Fahrkarte ist nicht gültig".
Der Reisende erklärt dem Schaffner deutlich, dass ab Bahnhof B (ein Via) Zugbindung besteht und dass die Fahrt im Nahverkehr zum Bahnhof mit dem Zug der Zugbindung enthalten ist, bei der Buchung als durchgehend bepreiste Verbindung gebucht wurde und unter Reiseverbindung auch entsprechend aufgeführt ist.

interpretiere ich, dass auf der Fahrkarte etwas der Art


Von: A
Nach: C'
Über: NV*B <Zeit, Zug+Zugnummer>/C [...]

steht und die Kontrolle gerade im NV-Teil vor B stattfindet und ggf. der Weg von A nach C' über B ein Umweg ist, wahrscheinlich aber auch zwischen A und B ein Umweg genommen wird der eben auf der Fahrkarte nicht abgebildet ist, nur in der Reiseverbindung.

Auf der anderen Seite, da von "Zugchef" die Rede ist, sollte die Kontrolle wiederum im FV sein ... (oder es ist ein FV-Zug in dem auch NV-Tarif gilt).

Meine Interpretation.

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 10:34 (vor 1815 Tagen) @ martarosenberg


Von: A
Nach: C'
Über: NV*B <Zeit, Zug+Zugnummer>/C [...]

steht und die Kontrolle gerade im NV-Teil vor B stattfindet und ggf. der Weg von A nach C' über B ein Umweg ist, wahrscheinlich aber auch zwischen A und B ein Umweg genommen wird der eben auf der Fahrkarte nicht abgebildet ist, nur in der Reiseverbindung.

Das oben geschriebene trifft so im Beispielfall zu bzw. soll in dieser Betrachtung genau so zutreffen.
Wobei nur durch den 'minimalen' Umweg die Fahrkarte in die höhere Produktklasse gehoben wird.

Meine Interpretation.

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 10:46 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Das oben geschriebene trifft so im Beispielfall zu bzw. soll in dieser Betrachtung genau so zutreffen.
Wobei nur durch den 'minimalen' Umweg die Fahrkarte in die höhere Produktklasse gehoben wird.

Wieso gibst Du eigentlich nach und nach Details bekannt, die Du eigentlich nicht bekanntgeben wolltest?

Gruß!
Felix.

Meine Interpretation.

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 10:59 (vor 1815 Tagen) @ martarosenberg

Mir geht es weniger um die inhaltliche Gestaltung der Fahrkarte, sondern (wie im Betreff geschildert) um das Vorgehen bei "Meinungsverschiedenheiten".
Dass dann das Interesse so groß ist/wird, ist nicht vorhersehbar.

Im Moment stellt sich mir nun die Frage, ob bei einem Via dieser immer unmittelbar auf dem direkten Weg liegen muss bzw. ab wann der Via zu einer unzulässigen "Rundreise" gemäß den BB führt?

Im rein fiktiven Beispielfall dient der Via zur Erzwingung einer höheren Produktklasse (und damit einem geringeren Fahrpreis). Wenn dann der zahlende Fahrgast diesen Weg auch abfahren will (da er ja aufgrund der Zugbindung gerade eben nicht (auch zeitlich gesehen) beliebig fahren kann, wird ihm ein Problem daraus gemacht.

Meine Interpretation.

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 10:37 (vor 1815 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 10:37

Ich verstehe das Problem nicht genau, was ist denn schlussendlich falsch, wurde die Zugbindung nicht eingehalten, war etwas verspätet?


Aus

Sparpreis [...] "die Fahrkarte ist nicht gültig".
Der Reisende erklärt dem Schaffner deutlich, dass ab Bahnhof B (ein Via) Zugbindung besteht und dass die Fahrt im Nahverkehr zum Bahnhof mit dem Zug der Zugbindung enthalten ist, bei der Buchung als durchgehend bepreiste Verbindung gebucht wurde und unter Reiseverbindung auch entsprechend aufgeführt ist.


interpretiere ich, dass auf der Fahrkarte etwas der Art


Von: A
Nach: C'
Über: NV*B <Zeit, Zug+Zugnummer>/C [...]

steht und die Kontrolle gerade im NV-Teil vor B stattfindet und ggf. der Weg von A nach C' über B ein Umweg ist, wahrscheinlich aber auch zwischen A und B ein Umweg genommen wird der eben auf der Fahrkarte nicht abgebildet ist, nur in der Reiseverbindung.

Auf der anderen Seite, da von "Zugchef" die Rede ist, sollte die Kontrolle wiederum im FV sein ... (oder es ist ein FV-Zug in dem auch NV-Tarif gilt).

Ich lese gerade

Keine Verspätung, die Zugbindung wäre erst am Folgetag. Der Zugchef konnte sich bis auf ein "Sie haben ein Problem, Ticket ist nicht gültig" nicht näher äußern, hat den Fahrgast als einen mit ungültigem Ticket angesehen. Dieser hat den gerade haltenden Zug dann sofort verlassen.

Um einen gut gelegten Via handelt es sich, ja, das trifft zu. Er ist aber - da Fernverkehr und Zugbindung - auf dem Ticket im oberen Bereich explizit mit aufgeführt.[/link]

-> Damit ist es also nichtmal ein nichtdokumentierter NV-Umweg, sondern ein durch Zugbindung dokumentierter Umweg. Zudem scheint die Fahrkarte bereits ab Tag X zu gelten, und die Zugbindung an einem Tag X+n zu liegen (bei innerdeutschen Sparpreis X+1, bei Sparpreis Europa X+1 bis X+4). Die zeitliche Gültigkeit sollte sich also aus der Fahrkarte ergeben, und der NV-Teil darf auch eher als in der Reiseverbindung abgedruckt abgefahren werden. Ich vermute, dass auf der Fahrkarte für einige NV-Züge eine spätere Zeit/ späteres Datum steht als tatsächlich gefahren wird.

Aber warum Zugchef? Wo fand die Kontrolle statt?

Meine Interpretation.

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 10:47 (vor 1815 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von chriL999, Samstag, 11.05.2019, 10:48

-> Damit ist es also nichtmal ein nichtdokumentierter NV-Umweg, sondern ein durch Zugbindung dokumentierter Umweg. Zudem scheint die Fahrkarte bereits ab Tag X zu gelten, und die Zugbindung an einem Tag X+n zu liegen (bei innerdeutschen Sparpreis X+1, bei Sparpreis Europa X+1 bis X+4). Die zeitliche Gültigkeit sollte sich also aus der Fahrkarte ergeben, und der NV-Teil darf auch eher als in der Reiseverbindung abgedruckt abgefahren werden. Ich vermute, dass auf der Fahrkarte für einige NV-Züge eine spätere Zeit/ späteres Datum steht als tatsächlich gefahren wird.

Aber warum Zugchef? Wo fand die Kontrolle statt?

Der Reiseweg ist zudem in der App unter Reiseverlauf nicht manipulierbar dokumentiert. Im Beispielfall wurde zeitlich später gefahren als aufgedruckt, jedoch noch vor der Zubgindung (obwohl gemäß Bahn der NV-Anteil an sich beliebig innerhalb der Gültigkeit abgefahren werden kann - von Stichstrecken mal abgesehen). Kontrolle kurz vor der Zugbindung.

Den "Zugchef" lassen wir mal weg, wir nennen es Zugbegleiter, Fachkraft im personenbedienten Regionalverkehr, Schaffner, Kontrolleur oder wie auch immer.

Dieser meinte irgendetwas mit "Rückweg", ich habe es aber nicht verstanden.

App ist manipulierbar.

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 11:03 (vor 1815 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von chriL999, Samstag, 11.05.2019, 11:04

Unmanipulierbar wird es nur mit einer digitalen Signatur durch einen privaten Schlüssel, der nur in DB-Hand ist. Und der ZUB müsste dann die Daten vom Handy in sein Gerät, dem er vertraut, einlesen, und prüfen, ob die Signatur stimmt.

Die Signatur der Android-App? Oder der Fahrkarte?


Und wie gesagt: Bei Fernverkehrsfahrten ergibt sich die Preisbildung nicht nach Kilometern sondern nach etwas anderem.

Signatur der Fahrkarteninformation.

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 11:50 (vor 1815 Tagen) @ martarosenberg

Das ist doch lediglich eine 6-stellige Auftragsnummer, die der Zugbegleiter online eingeben könnte und sich das gesamte Ticket als PDF herunterladen kann, oder nicht?

Das gleiche kann ich doch in jedem Rechenzentrum vom Personal machen lassen, wenn ich darum bitte, oder? Wie will ich so etwas manipulieren?

Oder geht es nun darum, dass im Kontrollgerät überprüft werden soll, dass das Ticket nicht zweifach zur gleichen Zeit genutzt wird oder schon genutzt wurde?

Auch hierzu gibt es im System der Bahn einen Nachlaufreport, bei dem solche Betrügereien erkannt werden sollen. Darum muss sich der Zugführer auch nicht kümmern. Er sollte natürlich bei Rückfahrkarten nicht versehentlich die falsche Fahrtrichtung entwerten.

Jepp!

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 11:55 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Das ist doch lediglich eine 6-stellige Auftragsnummer, die der Zugbegleiter online eingeben könnte und sich das gesamte Ticket als PDF herunterladen kann, oder nicht?

Das gleiche kann ich doch in jedem Rechenzentrum vom Personal machen lassen, wenn ich darum bitte, oder? Wie will ich so etwas manipulieren?

Richtig, wenn der Zub sich das selber runterlädt und nicht die Infos von Deinem Handy nimmt ist die Authentizität rein eine Sache der Bahn, also: Glaubhaft (oder die Bahn hat ihre Technik nicht im Griff).

Vorher schriebst Du davon, die Dinge in der App des Fahrgastes sich anzeigen zu lassen, und dies ist manipulierbar. So, wie Du es jetzt schreibst, kann die Bahn es komplett über Systeme unter eigener Kontrolle machen.

Jepp!

agw, NRW, Samstag, 11.05.2019, 14:32 (vor 1815 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von agw, Samstag, 11.05.2019, 14:32

Das ist doch lediglich eine 6-stellige Auftragsnummer, die der Zugbegleiter online eingeben könnte und sich das gesamte Ticket als PDF herunterladen kann, oder nicht?

Das gleiche kann ich doch in jedem Rechenzentrum vom Personal machen lassen, wenn ich darum bitte, oder? Wie will ich so etwas manipulieren?


Richtig, wenn der Zub sich das selber runterlädt und nicht die Infos von Deinem Handy nimmt ist die Authentizität rein eine Sache der Bahn, also: Glaubhaft (oder die Bahn hat ihre Technik nicht im Griff).

Vorher schriebst Du davon, die Dinge in der App des Fahrgastes sich anzeigen zu lassen, und dies ist manipulierbar. So, wie Du es jetzt schreibst, kann die Bahn es komplett über Systeme unter eigener Kontrolle machen.

Eigentlich sieht man daran auch, dass das Prinzip der DB überholt ist. Es ist eine Offline-Kontrolle.
Im Code ist die Fahrkarte (nicht die Reiseverbindung) offline gespeichert und signiert und die Signatur kann auch offline überprüft werden.
Weitere (Online-)Daten werden/wurden nicht genutzt.

Selbst die Prüfgeräte der DB sind (soweit ich weiß) da heute weiter und online.
Bei anderen Bahnen braucht man statt Offline-Code mit Fahrkartendaten nur seine Kundenkarte oder einen Buchungscode.

Den Buchungscode gibt es ja auch bei der Bahn, sodass es dem DB-Gerät ohne weiteres möglich sein müsste innerhalb von Sekunden nach Einlesen des Buchungscodes auch die Reiseverbindung anzeigen zu lassen. Automatisch.
Beim Automatenticket müsste man sich darauf verlassen, dass man das Papier nicht manipulieren kann. Aber das ist ja eh so. Und müssten Fahrkarte und Reiseverbindung eine gemeinsame Buchungsnummer haben. Ist aber auch schon so?

Ah, DB-Fahrkarten-Aztec-Code enthält Signatur.

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 17:37 (vor 1815 Tagen) @ agw
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 17:38

Es ist eine Offline-Kontrolle.
Im Code ist die Fahrkarte (nicht die Reiseverbindung) offline gespeichert und signiert und die Signatur kann auch offline überprüft werden.

Ah, das ist natürlich erstmal schön, dass die Fahrkarte im Aztec-Code auch signiert ist. Damit ist die Echtheit der Fahrkarte auch überprüfbar, ohne dass dass Kontrollpersonal auf irgendwelche Integrität des Smartphones und der App vertrauen muss.

Nur für die Reiseverbindung trifft das eben nicht zu, aber die ist ja nach Tarif auch optional (wenn auch tatsächlich manchmal Preisentscheident bei identischer Fahrkarte).

Selbst die Prüfgeräte der DB sind (soweit ich weiß) da heute weiter und online.
Bei anderen Bahnen braucht man statt Offline-Code mit Fahrkartendaten nur seine Kundenkarte oder einen Buchungscode.

Dass es prinzipiell auch lokal kontrollierbar ist finde ich gut, das macht weniger Abhängig. Alles weitere sollten komfortable, aber nicht nötige, Zusatzfunktionen sein.

Oder: Wenn mal das Netz nicht geht hat die Bahn kein Recht, zu kontrollieren.

Den Buchungscode gibt es ja auch bei der Bahn, sodass es dem DB-Gerät ohne weiteres möglich sein müsste innerhalb von Sekunden nach Einlesen des Buchungscodes auch die Reiseverbindung anzeigen zu lassen. Automatisch.

Jepp, halte ich eine sehr sinnvolle Zusatzfunktion. Auch um solche Streitfälle wie hier leichter zu klären.

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

VT642, Freitag, 10.05.2019, 21:48 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Wenn Zugbegleiter ganz offensichtlich zu Unrecht mit einer FN drohen, habe ich im FV bisher immer darum gebeten, den Zugchef hinzuzuziehen - da in seinem Fall dieser derjenige war, der den Konflikt verursacht hat macht das freilich wenig Sinn.

Ansonsten habe ich auch durchaus schon die FN sowie die Herausgabe eines Ausweises verweigert und das gesamte Procedere inkl. Bundespolizei durchgezogen - aber nur, wenn ich mir über das Irrtum des Zugbegleiters 100% sicher war und viel Zeit hatte :)

Ansonsten würde ich mir eine FN geben lassen und den Vorfall der FN-Stelle schildern, wenn man dort abgewiesen wird, an den Kundendialog.

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

chriL999, Freitag, 10.05.2019, 22:07 (vor 1815 Tagen) @ VT642

Im konkreten Fall ist das Ticket zwar zu 100% gültig, in anderen Fällen (diese sollen hier aber nicht betrachtet werden) kann es durchaus so interpretiert werden, dass die Bahn Tickets im Individualvertrag etwas entgegen ihrer eigenen Bestimmungen verkauft hat. Man kann es aber auch anders, also so wie der Fahrgast, sehen.

Der Weg mit der Bundespolizei erscheint mir nicht zielführend, da diese ganz sicher keine Tickets überprüft und im Zweifel auch auf Seiten des "Kollegen" (Zugchefs) ist. Auch ist es ja nicht mein Ziel, andere Leute zu erziehen. Unter diesem Aspekt stellt sich somit lediglich die Frage, ob ein Zugchef die Herausgabe des Ausweises fordern darf, wenn er selbst (aus welchen Gründen auch immer) meint, das Ticket wäre nicht gültig. Und falls die Antwort Ja lautet, darf dann auch die Herausgabe des Ausweises vom Fahrgast nicht verweigert werden.

Der Kontakt mit der FN-Stelle oder dem Kundendialog erscheint mir sehr aufwändig.

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

VT642, Freitag, 10.05.2019, 22:15 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Der Weg mit der Bundespolizei erscheint mir nicht zielführend, da diese ganz sicher keine Tickets überprüft und im Zweifel auch auf Seiten des "Kollegen" (Zugchefs) ist. Auch ist es ja nicht mein Ziel, andere Leute zu erziehen. Unter diesem Aspekt stellt sich somit lediglich die Frage, ob ein Zugchef die Herausgabe des Ausweises fordern darf, wenn er selbst (aus welchen Gründen auch immer) meint, das Ticket wäre nicht gültig. Und falls die Antwort Ja lautet, darf dann auch die Herausgabe des Ausweises vom Fahrgast nicht verweigert werden.

Die Bundespolizei überprüft keine Tickets, aber wenn ein Fahrgast die Herausgabe seiner Daten verweigert, wird sie hinzugezogen. Und die Bundespolizei darf auch erst dann einen Ausweis einfordern, wenn der Verdacht einer Straftat besteht - für den Fall, dass der Zugbegleiter mit seiner Beanstandung im Unrecht liegt, haben die Beamten keinerlei Anlass, deine Daten an den Zub weiterzugeben. Ich habe das selbst schon erlebt, dass in diesem Fall die Beamten zur Klärung des Sachverhalts im Reisezentrum vorstellig wurden. Die Bundespolizei ist im Übrigen nicht grundsätzlich immer auf der Seite des Zugpersonals und ein Zugbegleiter darf die Herausgabe eines Dokuments nicht einfordern, er darf dich darum bitten und sofern du dich weigerst, hat er die Bundespolizei hinzuzuziehen.


Der Kontakt mit der FN-Stelle oder dem Kundendialog erscheint mir sehr aufwändig.

Dann bleibt dir wohl nichts anderes übrig, als dich mit dem Zub auseinanderzusetzen.

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

chriL999, Freitag, 10.05.2019, 22:40 (vor 1815 Tagen) @ VT642

Ich habe das selbst schon erlebt, dass in diesem Fall die Beamten zur Klärung des Sachverhalts im Reisezentrum vorstellig wurden.

Das Reisezentrum (sofern geöffnet) ist kein "Gericht" und es steht außer Frage, dass das Ticket als ein gültiges Ticket so wie gebucht verkauft und bezahlt wurde und so abgefahren wird. Auch ein Reisezentrum kann kein Ticket nachträglich als ungültig erklären.

Es steht auch (im Beispielfall) außer Frage, dass der Zugchef das Ticket nicht anerkennen will. Zum Ausstellen einer FN scheint er generell berechtigt zu sein und dies geht auch nur mit dem Ausweis.

Darf der Fahrgast somit dem Schaffner gegenüber seinen Ausweis (den er eigentlich ja auch zur Bahncard vorzeigen müsste) verweigern, so dass seine Personalien vom Schaffner nicht aufgenommen werden können?

Selbst wenn der Fahrgast seinen Ausweis der Bundespolizei vorzeigt: Darf die Bundespolizei die Ausweisdaten dem Schaffner weiterreichen?

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

Garfield_1905, Freitag, 10.05.2019, 22:47 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Darf der Fahrgast somit dem Schaffner gegenüber seinen Ausweis (den er eigentlich ja auch zur Bahncard vorzeigen müsste) verweigern, so dass seine Personalien vom Schaffner nicht aufgenommen werden können?

Ja, natürlich. Dann ruft der ZUB/FB die Bundespolizei und die nimmt die Daten auf. Passiert bei uns ein paar Mal die Woche. Kannst Du mitunter auch unter den Verspätungsinfos erkennen und bringt Dir 'ne Menge Freunde unter den Mitreisenden. ;-)


Selbst wenn der Fahrgast seinen Ausweis der Bundespolizei vorzeigt: Darf die Bundespolizei die Ausweisdaten dem Schaffner weiterreichen?

Ja, natürlich. Sonst wäre die Aktion wohl reichlich sinnlos.

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

VT642, Freitag, 10.05.2019, 23:45 (vor 1815 Tagen) @ chriL999
bearbeitet von VT642, Freitag, 10.05.2019, 23:45

Das Reisezentrum (sofern geöffnet) ist kein "Gericht" und es steht außer Frage, dass das Ticket als ein gültiges Ticket so wie gebucht verkauft und bezahlt wurde und so abgefahren wird. Auch ein Reisezentrum kann kein Ticket nachträglich als ungültig erklären.

Die Bundespolizisten werden sich sehr wohl darum bemühen, den Konflikt zwischen Dir und dem Zub zu lösen und sie werden, da sie selbst keine Tarif-Kenntnis haben, zur Beschleunigung der Konfliktlösung durchaus dort eine Meinung einholen. Sicher gibt es dort kein rechtskräftiges Urteil, aber zu deinen Gunsten können die Mitarbeiter dort die FN direkt zurücknehmen.

Ich habe aber auch nicht so wirklich durchschaut, was denn nun eigentlich das Problem mit deinem Ticket ist. Wenn ein Zub nur unzureichende Tarifkenntnis hat, so haben die Mitarbeiter im Reisezentrum die Möglichkeit, auf zum einen das Fachwissen mehrerer Kollegen, die Tarifregelwerke sowie eine interne Hotline zurückzugreifen - und so exotisch kann das Ticket wohl nicht sein, dass keine der genannten Stellen die Gültigkeit beurteilen kann.

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 10:40 (vor 1815 Tagen) @ VT642

Ich habe aber auch nicht so wirklich durchschaut, was denn nun eigentlich das Problem mit deinem Ticket ist. Wenn ein Zub nur unzureichende Tarifkenntnis hat, so haben die Mitarbeiter im Reisezentrum die Möglichkeit, auf zum einen das Fachwissen mehrerer Kollegen, die Tarifregelwerke sowie eine interne Hotline zurückzugreifen - und so exotisch kann das Ticket wohl nicht sein, dass keine der genannten Stellen die Gültigkeit beurteilen kann.

Etwas weiter oben wurde der Beispielfall näher beschrieben:


Von: A
Nach: C'
Über: NV*B <Zeit, Zug+Zugnummer>/C [...]

steht und die Kontrolle gerade im NV-Teil vor B stattfindet und ggf. der Weg von A nach C' über B ein Umweg ist

Was nun aus meiner Sicht definitiv nicht geht ist die Aussage, dass das Ticket "so kurz vor B" plötzlich nicht mehr gültig ist, da die Reiseverbindungen manipuliert wurden oder der Fahrgast die BB umgehen wollte.

Entweder ist das gesamte Ticket wie gebucht, bepreist und bezahlt gültig oder nicht. Im zuletzt genannten Fall verkauft die Bahn wissentlich Tickets, die hinterher nicht akzeptiert werden. Im Beispielfall steht nun außer Frage, dass der Reisende kein Schwarzfahrer ist.

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

GibmirZucker, Samstag, 11.05.2019, 11:29 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Wo wir beim zigmal diskutierten Fall sind, ob alle entsprechend dem eingegebenen Reisewege seitens der Bahn ausgestellten Fahrkarten gültig sind. In der Schweiz wurde das vor einigen Jahren durchdiskutiert mit dem Ergebnis, dass sie nicht gültig sind. Ob die DB so eine Ansicht in Deutschland durchsetzen könnte, bezweifle ich. Im Konfliktfall wird sie sicher nachgeben, um einen Präzedenzfall zu umgehen
Aber zu deiner Frage: es gibt keinen wirklich angenehmeren Weg, als sich eine FN ausstellen zu lassen und sie dann anzufechten. Allfällige Alternativen können rechtlich eventuell in Frage kommen, sind in der Praxis aber noch unangenemer. Kleiner Trost: auch mit einer nur bedingt kreativen Fahrkarte hatte ich im FB Ärger. Manchmal trifft man auf einen merkwürdigen Zugbegleiter, der auf Krawall gebürstet ist. Die sind in der absoluten Minderheit, aber es gibt sie. Und der Kundendialog nimmt übrigens nachvollziehbare Beschwerden sehr ernst und hilft im Wiederholungsfall dem betreffenden Mitarbeiter eine neue Herausforderung innerhalb des Konzerns zu finden, bei der er seine Kompetenzen besser unter Beweis stellen kann.

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

chriL999, Samstag, 11.05.2019, 11:42 (vor 1815 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von chriL999, Samstag, 11.05.2019, 11:45

Aber zu deiner Frage: es gibt keinen wirklich angenehmeren Weg, als sich eine FN ausstellen zu lassen und sie dann anzufechten.

Ist das ernst oder ev. ironisch gemeint?

Allfällige Alternativen können rechtlich eventuell in Frage kommen, sind in der Praxis aber noch unangenehmer.

Ist hiermit die Bundespolizei, die in den Zug kommt, gemeint? Oder gibt es weitere Alternativen (welche?)

Kleiner Trost: auch mit einer nur bedingt kreativen Fahrkarte hatte ich im FB Ärger.

Was bedeutet FB ? Fernbereich?


Wird die Bundespolizei hinzugerufen, gilt der betroffene Fahrgast für die anderen Reisenden als Schwarzfahrer. Und eine solche Schwarzfahrt liegt bei einem (bedingt) kreativen Fernverkehrs-Ticket nicht vor.
Zumal die kreativen Umwege im reinen Nahverkehr(sticket) sehr wohl auf dem Ticket "ganz oben" erscheinen würden, zumindest in den Fällen, die mit meinen vergleichbar wären.

Es geht also in Anbetracht aller Umstände letztlich nicht darum, ob der "Umweg" "oben" in der Fahrkarte mit aufgeführt ist, sondern darum, dass die Bahn diese Tickets verkauft und sich bezahlen lässt.
Übrigens: Wird der Umweg zu groß, greift selbstverständlich die nächste Stufe des Fahrpreissystems. Insofern gilt auch nicht die Aussage, dass der "Umweg" vom Buchungssystem nicht erkannt wird - und damit ist er bezahlt in diesen Relationenfahrkarten, die nicht nach einzelnen Kilometern bepreist sind.

Auch Weg im nur-NV-Anteil beeinflusst Sparpreis-Preis.

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 11:46 (vor 1815 Tagen) @ chriL999

Übrigens: Wird der Umweg zu groß, greift selbstverständlich die nächste Stufe des Fahrpreissystems. Insofern greift auch nicht die Aussage, dass der "Umweg" vom Buchungssystem nicht erkannt wird - und damit ist er bezahlt in diesen Relationenfahrkarten, die nicht nach einzelnen Kilometern bepreist sind.

Was ich auch schon beobachtet habe bei verschiedenen Wegeführungen die sich nur auf den NV-Anteil beziehen (bei gleichbleibendem Start, Ziel, FV-Zügen und Gültigkeitstagen).

Was passiert dann in der Schweiz?; FN und Auskunfteien-Score

martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 11:43 (vor 1815 Tagen) @ GibmirZucker
bearbeitet von martarosenberg, Samstag, 11.05.2019, 11:47

Wo wir beim zigmal diskutierten Fall sind, ob alle entsprechend dem eingegebenen Reisewege seitens der Bahn ausgestellten Fahrkarten gültig sind. In der Schweiz wurde das vor einigen Jahren durchdiskutiert mit dem Ergebnis, dass sie nicht gültig sind.

Was passiert dann in der Schweiz, wenn der Fahrgast eine solche ausgestellte aber nicht gültige Fahrkarte hat?

Aber zu deiner Frage: es gibt keinen wirklich angenehmeren Weg, als sich eine FN ausstellen zu lassen und sie dann anzufechten.

Wie vor kurzem, z.B. dort, in einem anderen Thread schon erwähnt wurde, beeinflusst auch eine inkorrekte FN sehr wahrscheinlich das Scoring bei bestimmten Scoringunternehmen (nicht Schufa).

Konfrontation mit dem "Zugchef" bezüglich Ticketgültigkeit

Holger2, Montag, 13.05.2019, 18:45 (vor 1813 Tagen) @ chriL999

Hallo

ich vermute mal so was in der Art

Wiesbaden - Frankfurt Süd
via: Frankfurt Hbf * Frankfurt Flughafen (12:41 / ICE xyz)
BC50

und dann zwischen Wiesbaden und Frankfurt Flughafen in der direkten S - Bahn kontrolliert worden.
Kann das sein?

Und das Tolle: Da man in der S - Bahn zwischen Wiesbaden und Frankfurt Hbf eben selten kontrolliert wird, kann man die Fahrkarte mind. zweimal nutzen.....

Holger

Nichts dieser Art.

chriL999, Montag, 13.05.2019, 20:48 (vor 1812 Tagen) @ Holger2

Hallo

ich vermute mal so was in der Art

Wiesbaden - Frankfurt Süd
via: Frankfurt Hbf * Frankfurt Flughafen (12:41 / ICE xyz)
BC50

und dann zwischen Wiesbaden und Frankfurt Flughafen in der direkten S - Bahn kontrolliert worden.
Kann das sein?

Und das Tolle: Da man in der S - Bahn zwischen Wiesbaden und Frankfurt Hbf eben selten kontrolliert wird, kann man die Fahrkarte mind. zweimal nutzen.....

Holger

Nichts dieser Art!
Aber wäre es bei einer einmaligen Fahrt bzw. Fahrt gemäß Reiseverbindungen nun gültig oder nicht?

Nichts dieser Art.

musicus, Montag, 13.05.2019, 20:51 (vor 1812 Tagen) @ chriL999

Aber wäre es bei einer einmaligen Fahrt bzw. Fahrt gemäß Reiseverbindungen nun gültig oder nicht?

Was die DB verkauft, darf gemäß Reiseverbindung gefahren werden.

Nichts dieser Art.

chriL999, Montag, 13.05.2019, 20:59 (vor 1812 Tagen) @ musicus

Aber wäre es bei einer einmaligen Fahrt bzw. Fahrt gemäß Reiseverbindungen nun gültig oder nicht?


Was die DB verkauft, darf gemäß Reiseverbindung gefahren werden.

vermutlich nicht, wenn es sich um einen vom Fahrgast erkennbaren Fehler im System handelt wie z.B. Rückfahrten entgegen dem Ziel, dreifaches Durchfahren des gleichen Bahnhofs usw.

Auch dann!

musicus, Montag, 13.05.2019, 21:01 (vor 1812 Tagen) @ chriL999

- kein Text -

Nichts dieser Art.

Henrik, Montag, 13.05.2019, 21:29 (vor 1812 Tagen) @ chriL999

Aber wäre es bei einer einmaligen Fahrt bzw. Fahrt gemäß Reiseverbindungen nun gültig oder nicht?

Was die DB verkauft, darf gemäß Reiseverbindung gefahren werden.

vermutlich nicht, wenn es sich um einen vom Fahrgast erkennbaren Fehler im System handelt wie z.B. Rückfahrten entgegen dem Ziel, dreifaches Durchfahren des gleichen Bahnhofs usw.

zunächst einmal gültig wohl schon,
dennoch kann eine Nachzahlung fällig werden.

vgl.
§ 11 Absatz 2 EVO (§ 6 Absatz 3 – neu – EVO)

(2) Sind Fahrpreise unrichtig erhoben worden, ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen oder zu erstatten. Der Anspruch auf Nachzahlung oder Erstattung erlischt, wenn er nicht binnen eines Jahres nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht wird.

Sparpreise

chriL999, Montag, 13.05.2019, 21:41 (vor 1812 Tagen) @ Henrik

Da es bei Sparpreisen nicht auf die gefahrenen Kilometer ankommt (sofern keine Grenze überschritten wird) und gewisse Umwege / Vias ja explizit möglich und erlaubt sind, kann die Bahn in solchen Fällen nicht einfach eine Nachzahlung verlangen.

Es sei denn, der Fehler ist offensichtlich oder er wurde ausgenutzt. Und dieser Nachweis fällt schwer.

Sparpreise

Henrik, Montag, 13.05.2019, 22:01 (vor 1812 Tagen) @ chriL999

Da es bei Sparpreisen nicht auf die gefahrenen Kilometer ankommt (sofern keine Grenze überschritten wird) und gewisse Umwege / Vias ja explizit möglich und erlaubt sind, kann die Bahn in solchen Fällen nicht einfach eine Nachzahlung verlangen.

Die Tarifkilometer sind Grundlage der Berechnung der Sparpreise,
auch gibt es Grenzen bzw. Stufen bei den Super Spar und Sparpreisen, die von den Tarifkilometern abhängig sind.

Es sei denn, der Fehler ist offensichtlich oder er wurde ausgenutzt. Und dieser Nachweis fällt schwer.

ja.
In dem Falle sollte der Nachweis aber auch sehr leicht zu erbringen sein.

Sparpreise

musicus, Montag, 13.05.2019, 22:11 (vor 1812 Tagen) @ Henrik

Es sei denn, der Fehler ist offensichtlich oder er wurde ausgenutzt. Und dieser Nachweis fällt schwer.


ja.
In dem Falle sollte der Nachweis aber auch sehr leicht zu erbringen sein.

Nein.
Ohne eine vollumfängliche Offenlegung sowohl der Tarifkilometer jeder Buchung als auch der detaillierten Sparpreisbildungsmechanismen den Kunden gegenüber, dürfte ein derartiger Nachweis unmöglich sein.

Sparpreise

Bluenight1983, Dienstag, 14.05.2019, 00:11 (vor 1812 Tagen) @ Henrik

Was man bei der Bahn buchen kann ist natuerlich auch befahrbar. Was anderes koennte die DB doch nie und nimmer rechtlich durchsetzen. Wenn dort ein Fehler besteht, dann muss die DB die Konsequenzen tragen.

Man kann nicht erwarten das der Kunde alle Tarifregeln kennt. Laengere Aufenthalte und VIA-Angaben werden ja auch extra bei der Suche angeboten. Wenn da ein Preis raus kommt dann ist es nutzbar.

Ich werde eher von Kontrolleuren Bemitleidet weil ich so lange unterwegs bin ... ^^

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