REISETASCHE VERGESSEN+WICHTIG WEGEN MEDIS+ (Allgemeines Forum)

Silver, Donnerstag, 16.12.2010, 15:59 (vor 5616 Tagen) @ JanKrohn

Für die Schadensersatzpflicht müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden.

1. Rechtswidrigkeit
2. Schuld (Vorsatz oder Fahrlässigkeit)
(Vorsatz und Rechtswidrigkeit sind daher erstmal unabhängig voneinander.)

Anwendung auf das Briefmarkenbeispiel:
1. Das Besudeln mit Wasser ist eine Verletzung des Eigentums eines anderen -> rechtswidrig
2. Wenn das Aquarium wegen eines technischen Fehlers ausläuft, ist dies fahrlässig von dir -> schuldhaft
Ergebnis: beide Voraussetzungen erfüllt -> Schadensersatz
(Wobei das eigentlich schon ein Sonderfall ist, weil hier ja kein Handeln, sonder Unterlassen vorliegt, nämlich die unterlassene Sicherung des Aquariums.)

Alternativbeispiel: Das Aquarium läuft wegen eines Erdbebens aus. Rechtswidrig aber eben nicht schuldhaft, da höhere Gewalt -> kein Schadensersatz

Anwendung auf das Reisetaschenbeispiel:
1. Eine Tasche im Zug oder auf einem Bahnhof liegen zu lassen, ist kein Eingriff in die Rechte der Bahn. -> nicht rechtswidrig.
2. Tasche vergessen ist fahrlässig -> schuldhaft
Ergebnis: kein Schadensersatz, da nicht rechtswidrig

Die Grundlage für Schadensersatzansprüche ist meistens § 823 im BGB:

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Sonderfall ist, dass jemand absichtlich eine Tasche liegen lässt, um einen Einsatz des Sprengkommandos zu provozieren. In diesem Fall würde ich § 826 bemühen:

Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.


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