REISETASCHE VERGESSEN+WICHTIG WEGEN MEDIS+ (Allgemeines Forum)

Silver, Donnerstag, 16.12.2010, 14:22 (vor 5615 Tagen) @ JanKrohn


Wenn man einen angerichtetn Schaden nur dann begleichen müsste, wenn man ihn absichtlich herbei führt, sähe es in diesem Land aber ganz schön armselig aus...

Für fahrlässig angerichtete Schäden gibt es immer noch eine Haftpflichversicherung. Und wer ohne solche frei herumläuft, gehört einmal kräftigst auf den Hinterkopf geschlagen.

Gruß,
Jan

Fahrlässig oder nicht, es fehlt die Rechtswidrigkeit des Handelns. Es ist ja nicht direkt verboten (weder gesetzlich noch durch die Beförderungsbedingungen), seine Tasche liegen zu lassen. Und damit fehlt auch die Rechtsgrundlage für Schadensersatz.

Anders, wenn man absichtlich einen Koffer deponiert, um den Einsatz des Sprengkommandos zu provozieren. Obwohl die Handlung selbst nicht verboten ist, kann man wegen sogenannter „sittenwidriger Schädigung“ in die Haftung genommen werden.


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