REISETASCHE VERGESSEN+WICHTIG WEGEN MEDIS+ (Allgemeines Forum)

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 16.12.2010, 14:48 (vor 5618 Tagen) @ Silver

Wenn man einen angerichtetn Schaden nur dann begleichen müsste, wenn man ihn absichtlich herbei führt, sähe es in diesem Land aber ganz schön armselig aus...

Für fahrlässig angerichtete Schäden gibt es immer noch eine Haftpflichversicherung. Und wer ohne solche frei herumläuft, gehört einmal kräftigst auf den Hinterkopf geschlagen.


Fahrlässig oder nicht, es fehlt die Rechtswidrigkeit des Handelns. Es ist ja nicht direkt verboten (weder gesetzlich noch durch die Beförderungsbedingungen), seine Tasche liegen zu lassen. Und damit fehlt auch die Rechtsgrundlage für Schadensersatz.

Das ist absoluter quatsch. Man ist ja nicht nur haftbar, wenn man rechtswidrig handelt. Z.B. läuft mein Aquarium aus, und dem Miete unter uns wird seine teure Briefmarkensammlung durchnässt. Da hab ich nicht rechtswidrig gehandelt, und soll daher nicht haftbar sein??

Rechtswidriges Handeln setzt einen Vorsatz voraus. Da nützt nicht einmal eine Haftpflichtversicherung was. Es geht hier allein um fahrlässig verursachte Schäden.

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