Erstattung Reservierungsentg.-Ja!!! (Allgemeines Forum)

liebe70, Mittwoch, 17.09.2008, 11:44 (vor 6303 Tagen) @ Weiler

Grundsätzlich ist das Zub verpflichtet das Reservierungsentgeld zurück zu erstatten. Aber nur wenn du keinen entsprechenden Sitzplatz im nachfolgenden Zug gefunden oder zugewiesen bekommen hast.

Falsch. Das Handbuch Zub dagt was abnderes dazu aus.

Vorraussetzung natürlich, das Zub verfügt über soviel Einnahme, dass es dir auch den Betrag auszahlen kann.

Das ist richtig.


Hier ist der Verfahrensweg durch das Zub:

Fall 1, Probleme mit Reservierung im 1. Zug - im 2.Zug keine Probleme:
Reservierungsbeleg mit Preis wird vom Zub einbehalten, auf der Rückseite
quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes.
Reservierungbeleg liefert Zub an örtlich beschriebener Stelle ab.

Fall 2, im 1.Zug keine Probleme mit der Reservierung - aber im 2. Zug:
Beide Reservierungsbelege werden einbehalten, auf dem mit dem Preis
quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes auf der
Rückseite. Beide Reservierungbelege liefert Zub an örtlich beschriebener
Stelle ab.

Fall 3a, im 1.Zug Probleme mit der Reservierung, auch im 2. Zug,
Reservierungsentgelt noch nicht ausgezahlt:

Beide Reservierungsbelege werden einbehalten, auf dem mit dem Preis
quittiert der Reisende den Empfang des Reservierungsentgeltes auf der
Rückseite. Beide Reservierungbelege liefert Zub an örtlich beschriebener
Stelle ab.

Fall 3b, im 1.Zug Probleme mit der Reservierung, auch im 2. Zug,
Reservierungsentgelt wurde schon im 1. Zug ausgezahlt:

Nur in diesem Fall hat der Reisende Pech, da das Reservierungsentgelt nur
einmal ausgezahlt wird, und zwar gegen Einzug des/der Reservierungsbelege.


Leider haben die wenigsten Zub den Arsch in der Hose, das auch so zu machen. Zu 99% kommen da fadenscheinige Ausreden. Selbst erlebt, weil ich die Kollegen gezielt nach ihrer Verfahrensweise in diesen Fällen befragte.

Gruß, Ralf


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