Erstattung Reservierungsentg.-Ja!!! (Allgemeines Forum)

Weiler, Dienstag, 16.09.2008, 14:44 (vor 6303 Tagen) @ Tommyboy

Grundsätzlich ist das Zub verpflichtet das Reservierungsentgeld zurück zu erstatten. Aber nur wenn du keinen entsprechenden Sitzplatz im nachfolgenden Zug gefunden oder zugewiesen bekommen hast. Also du stehen mußtest. Vorraussetzung natürlich, das Zub verfügt über soviel Einnahme, dass es dir auch den Betrag auszahlen kann. Aber eher unwahrscheinlich. Selbstverständlich muß ein Reisezentrum den Betrag bei entsprechender Bescheinigung (immer mit Zangenabdruck) zurück erstatten. Unabhängig ob Gutschein oder nicht!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum