Erstattung Reservierungsentg.-Ja!!! (Allgemeines Forum)
Grundsätzlich ist das Zub verpflichtet das Reservierungsentgeld zurück zu erstatten.
Verpflichtet sind die Zubs hierzu nicht, es handelt sich allenfalls um ein "kann"! Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und obliegt der Abwägung des Zubs. Wenn z.B. 100 Leute in einem Ersatzzug auf einmal die Reservierung nicht mehr nutzen können, wird wohl kein Zub alle ausbezahlen (geht schon wegen mangelndem Kleingeld kaum!).
Selbstverständlich muß ein Reisezentrum den Betrag bei entsprechender Bescheinigung (immer mit Zangenabdruck) zurück erstatten. Unabhängig ob Gutschein oder nicht!
Auch hier eine Einschränkung: Bei Gutschein- oder Kreditkartenzahlung könnte es zu Problemen kommen. Unter Umständen wird dann nicht in Bar ausbezahlt, sondern in Form eines Gutscheins bzw. durch Rückerstattung auf das Kreditkartenkonto.
gesamter Thread:
- Erstattung Reservierungsentgeld? -
Tommyboy,
16.09.2008, 13:44
- Erstattung Reservierungsentg.-Ja!!! -
Weiler,
16.09.2008, 14:44
- Erstattung Reservierungsentg.-Ja!!! - stuttgarter, 17.09.2008, 01:58
- Erstattung Reservierungsentg.-Ja!!! -
liebe70,
17.09.2008, 11:44
- Vorgehensweise? - Tommyboy, 17.09.2008, 12:25
- Erstattung Reservierungsentg.-Ja!!! -
Weiler,
16.09.2008, 14:44