EBO verbietet generell Bahnsteigfahrten über 200 km/h (Allgemeines Forum)

ICE-T-Fan, Sonntag, 05.12.2010, 23:12 (vor 5620 Tagen) @ josuav
bearbeitet von ICE-T-Fan, Sonntag, 05.12.2010, 23:14

Laut EBO dürfen Strecken die an Bahnsteigen vorbei führen nicht mit mehr als 200 km/h befahren werden. Das ist ein Analogon zur Regelung das bei vorhandenen BÜ nur maximal 160 km/h zulässig ist. Beide Regeln treffen den gleichen Grundton.

Es gibt keine Möglichkeit konform zur EBO schneller als 200 km/h an einem Bahnsteig entlang zu fahren, es sei denn eine höhere Instanz (EBA, Verkehrsministerium eines Bundeslandes) setzt diese Regelung für eine bestimmte Strecke außer Kraft, wie es zwischen Hamburg und Berlin der Fall ist. Dafür wurden aber auch sehr hohe Sicherheitsauflagen gefordert.

Laut EBO ist im übrigen auch keine planmäßige Zugfahrt mit mehr als 250 km/h zulässig.

Auch hier muss eine höhere Instanz für Strecken mit 280 oder 300 km/h explizit entgegen der EBO eine Ausnahmeregelung erteilen.


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