Ja - und laut EBO nun grundsätzlich zulässig (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 29.08.2016, 22:36 (vor 3524 Tagen) @ J-C

Also ich wüsste, dass die Stationen Friedricsruh und Müssen beispielsweise auf einer Strecke liegt, die mehr als 160 drauf hat. Dort sind aber auch Sicherheitszäune und deutliche Markierungen angebracht, dass der Wartende nicht auf dumme Gedanken kommt...

Das sind dann eben genau die Stationen, wo mit 230 am Bahnsteig vorbeigefahren wird, aufgrund einer Ausnahmegenehmigung und mit den besonderen Sicherheitsgittern. Dazu finden sich im Wikipedia-Artikel Infos zu: https://de.wikipedia.org/wiki/Bahnstrecke_Berlin%E2%80%93Hamburg?wprov=sfla1 (Technische Ausrüstung -> Bahnsteigsicherung)

Das Verfahren ist nun also mit den besonderen Vorkehrungen bei Geschwindigkeiten über 200 km/h immer zulässig.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum