Ja - und laut EBO nun grundsätzlich zulässig (Allgemeines Forum)

ICETreffErfurt, Eisenach, Dienstag, 30.08.2016, 01:42 (vor 3523 Tagen) @ Fabian318

So wie es sich liest, wären ja jetzt sogar Bahnsteigvorbeifahrten von 300 km/h erlaubt.

Denn es wurde in der Novellierung keine Grenze nach oben festgelegt und in dem Text beschrieben.

Okay, die EBO gilt eh nur bis 250 km/h, danach bedarf es so oder so Ausnahmegenehmigung durch das Verkehrsministerium.


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