Doppelaha (Allgemeines Forum)

fjk, Donnerstag, 02.12.2010, 10:21 (vor 5619 Tagen) @ Martin

Wäre es denkbar, entsprechend eingewiesenes, aber nicht bremsproberechtigtes Personal mit der Bremsbedienung auf der Lok zu betrauen und den Lokführer (wenn er denn berechtigt ist) die entsprechenden Feststellungen draußen machen zu lassen?


Derjenige der die Bremsprobenanlage (ob jetzt Führerbremsventil oder eine örtliche Anlage) bedient, muss bedienender Bremsprobeberechtigter sein. Derjenige der am Zug entlang geht muss prüfender Bremsprobeberechtigter sein.
Es gibt kein "nicht bremsprobeberechtigtes Personal" das ein Führerbremsventil bedienen darf. Wäre ja noch schöner, wenn jeder Hansel an einer Lokomotive rumfummeln darf!

Nun haben wir's also - mit doppeltem Durchschlag: es geht nicht ohne zwei (unterschiedlich) Berechtigte (außer es stehen entsprechende technische Einrichtungen zur Verfügung*). Dafür darf der Lokführer auf der warmen Lok bleiben.

Danke.
fjk

*) der Bediener dieser Einrichtungen ist also in zweierlei Hinsicht berechtigt.?!


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