Bremsprobe (Allgemeines Forum)

Martin, Mittwoch, 01.12.2010, 17:13 (vor 5622 Tagen) @ fjk

*) [jetzt wird's OT] Als weiteres Beispiel wollte ich die unmögliche Durchführung von Bremsproben wenn kein berechtigtes Personal vorhanden ist anführen, das hat aber weniger mit technischer Sicherung als mit nachgewiesener Sachkenntnis zu tun, passt also nicht. Beim Nachdenken ist aber folgende Frage aufgekommen: der Lokführer ist ja wohl grundsätzliche bremsprobeberechtigt. Insofern ist auch immer ein Berechtigter da. Es ist zwar äußerst unpraktikabel, aber könnte der Lokführer nicht die entsprechenden Bremsstellungen einstellen, den Zug/das Zugende kontrollieren (km-Geld kassieren), wieder auf die Lok, nächste Stellung usw.? Oder gibt es "dynamische" Proben? Oder müßte er den Zug ungebremst und unbesetzt stehen lassen und das geht deswegen nicht?

Natürlich geht das - je nach vorherrschender Längsneigung des Gleises (bei verwendung einer funkferngesteuerten Lokomotive auch bei größeren Neigungen) kann man Bremsproben auch als "Bremsprobeberechtigter am Zug" alleine durchführen. Was glaubst du, wie bei Güterzügen die länger abgestellt wurden in der Regel die Bremsproben gemacht werden? Selbst ist der Führer...

Bremsproben in der Bremsstellung R+Mg kann man allerdings nicht alleine ausführen, da die Durchgangsprobung der HBL nicht alleine machbar ist. Ausgenommen davon sind spezielle Konstellationen wie z.B. 2x BR 101 vorne und hinten am Zug.


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