D-Wege am Kreuzweg? und OT zur Bremsprobe (Allgemeines Forum)

fjk, Mittwoch, 01.12.2010, 09:11 (vor 5623 Tagen) @ Fabian318

Es ist zugelassen, dass sich Durchrutschwege überschneiden.

[Da geht's schon wieder um "X";-)]

Da wird einem ja Angst und Bange (gesetzt den Fall, man mache den friedliche Nachtschlaf von sicheren Durchrutschwegen abhängig). Was soll denn das Freihalten des Durchrutschweges, wenn er doch nicht frei, sondern eben von einem durchrutschenden Kompagnon belegt sein könnte?

Zugegeben, dessen Gegenwart ist hoffentlich etwas weniger wahrscheinlich als die eines dort regulär verkehrenden potentiellen Kollisionspartners - aber die sonst eben auch wenig wahrscheinliche, aber vorherseh-/konstruierbare Fälle berücksichtigende Bahnsicherheitsphilosophie ("ich kann hier keinen Zug teilen, weil kein Deckungssignal"*) verbietet normalerweise doch auch einen solchen worst case?!?

*) [jetzt wird's OT] Als weiteres Beispiel wollte ich die unmögliche Durchführung von Bremsproben wenn kein berechtigtes Personal vorhanden ist anführen, das hat aber weniger mit technischer Sicherung als mit nachgewiesener Sachkenntnis zu tun, passt also nicht. Beim Nachdenken ist aber folgende Frage aufgekommen: der Lokführer ist ja wohl grundsätzliche bremsprobeberechtigt. Insofern ist auch immer ein Berechtigter da. Es ist zwar äußerst unpraktikabel, aber könnte der Lokführer nicht die entsprechenden Bremsstellungen einstellen, den Zug/das Zugende kontrollieren (km-Geld kassieren), wieder auf die Lok, nächste Stellung usw.? Oder gibt es "dynamische" Proben? Oder müßte er den Zug ungebremst und unbesetzt stehen lassen und das geht deswegen nicht?

probiert herum
fjk


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