Storno / Kreditkartenerstattung (Allgemeines Forum)

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 30.10.2010, 01:44 (vor 5667 Tagen) @ Martin
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 30.10.2010, 01:46

Man müsste allerdings doch mit dem Buchungssatz der Fahrkarte auch den entsprechenden Kreditkarten-Zahlungsdatensatz aufrufen können. Folglich hat man dann auch wieder die Kartendaten zu dem Fall.

Richtig, zumal auf den Kreditkartenbelegen sowieso keine Kreditkartennummer steht. Und es steht wie gesagt nirgends in den AGB, dass bei Karten mit KK bezahlt, eine Erstattung nur unter Vorlage des KK-Beleges erfolgen kann.

Nur der Zahlungsbeleg liefert doch Hinweise auf das betreffende Konto. Der Fahrschein alleine bietet doch nur die Info, welche Zahlungsart genutzt wurde.

Auf dem Fahrschein ist die Kartennummer genauso vermerkt wie auf dem Zahlungsbeleg: Mittelbar durch die Fahrscheinnummer bzw. die Authorisierungs-/Vorgangsnummer.


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