Mindestgebühr Kreditkartenzahlung (Allgemeines Forum)

RolfN, Donnerstag, 14.10.2010, 23:26 (vor 5718 Tagen) @ Fabian318

Wie gesagt, hier werden verschiedene Vertragsverhältnisse gemischt. Der Vertrag der Akzeptanzstelle mit dem Kreditkartenunternehmen kann dir als Kunde zum Zeitpunkt des Bezahlens recht egal sein. Interessant wird es im Restaurant, wenn du außer der Kreditkarte nix dabei hast und der Wirt diese nicht akzeptiert (ob Mindestbetrag oder warum auch immer, "Unterschrift stimmt nicht überein" wäre auch so eine interessante Behauptung, kann man ja nicht widerlegen). Ich denke, dass der Wirt mit eine Anzeige wegen Betrug da eine gute Aussicht auf Erfolg hätte, da die Leistung ja nicht mehr rückabgewickelt werden kann.

Aber mal zurück zum Zug: Ne Frage an die Spezialisten: Wäre eine Regelung, die mit der eigenen DB-gebrandeten Karte keinen Mindestumsatz, für alle anderen (nicht CoBa) Karten aber sehr wohl einen, eine zulässige in den AGB verankerbare Bedingung?


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