Leider sachlich falsch, sorry. (Allgemeines Forum)

GUM, Donnerstag, 14.10.2010, 20:31 (vor 5698 Tagen) @ mausgalaxy99

... also ob die DB AG 'nen Mindestzahlungsbetrag hat weiß ich nicht, aber ein Unternehmen kann immer noch selbst entscheiden wann sie welche Zahlungsart akzeptiert. Es ist wohl durchaus möglich und auch richtig wenn man z. B. Kreditkartenzahlungen erst ab einem Volumina von 20 EUR akzeptiert, natürlich unter der Berücksichtigung was das Unternehmen mit dem Kreditkartenunternehmen vereinbart hat und was für ein Disagio fällig ist. Pauschal stimmt es jedenfalls nicht, ein Mindestbetrag ist grundsätzlich erstmal OK.

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Nein, ist leider sachlich falsch. Die Verträge zwischen den Einzelhändlern und der Kreditkartenfirma sehen explizit keinen Mindestbetrag vor. Jeder Einzelhändler -auch die Bahn- hat dies unterschrieben. Zugleich verwendet er in Werbematerialien und der Eingangstür z. B. das Firmenlogo bzw. die geschützten Marken des Kreditkartenunternehmens. Deshalb besteht auch eine Akzeptanzpflicht.

Meine Lieblingskreditkartenfirma hat auch einen hoch motivierten Außendienst, der dem Kreditkartenverweigerer einen höflichen Besuch binnen der nächsten Werktage abstattet und Klartext redet. Denn meist handelt es sich um eine Ausrede eines Mitarbeiters, der gerade keine Lust hat. Besonders schlimm ist dies, wenn noch ein "ritsch-ratsch" offline Gerät verwendet wird und zufällig der Beleg der entsprechenden Firma angeblich nicht verfügbar ist.

Besonders absurd finde ich aber, wenn ein Unternehmen selbst eine Co-branding Karte herausgibt und dann so etwas zulässt..


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