Mindestgebühr Kreditkartenzahlung (Allgemeines Forum)

RolfN, Donnerstag, 14.10.2010, 19:22 (vor 5697 Tagen) @ Fabian318

Vertragswidrig dem Kreditkartenunternehmen zwar, das nützt dir als Zahlungswilligen aber gar nichts. Eine Kreditkarte ist kein allgemeines Zahlungsmittel, mit dem du deinen Zahlungswillen unter Beweis stellen kannst. Und wenn dein Gegenüber "Nö" sagt, musst du bar bezahlen oder vom Kauf zurücktreten. Ist zwar grenzwertig, wenn irgendwo das Kreditkartenschild hängt, ändert aber nichts am Grundtatbestand.


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