Spezielle Feiertags-/Ferienregelungen (Allgemeines Forum)

JanGT, Freitag, 24.09.2010, 14:18 (vor 5738 Tagen) @ Fabian318
bearbeitet von JanGT, Freitag, 24.09.2010, 14:19

Das ist auch bei den NRW-Tickets der Fall: Allerheiligen und Fronleichnam gibt es in Niedersachsen selbstverständlich nicht, so dass die NRW-Tickets dort erst ab 9 Uhr gültig sind.

Bist du dir da sicher?
Ich meine wenn ich von Rheine nach Münster will, gilt auf der gesamten Strecke ja der NRW-Tarif?
Was anderes wäre es jetzt, wenn ich an besagten Tagen vor neun Uhr in OS aussteige und dort mit dem NRW-Ticket im Stadtgebiet im Bus umher fahren will(?)


Ebenso müsste es sicher mit dem Thüringen/Sachsen/Sachsen-Anhalt-Ticket irgendwann solche Fälle geben, oder mit dem Mecklenburg-Vorpommern/Schleswig-Holstein-Ticket?

Bei den Ferienregelungen kann man genauso sagen, dass es nur dort auch vor 9 Uhr gilt, wo auch Ferien sind - sehe da kein großartiges Problem zu sagen, "gilt Mo-Fr erst ab 9 Uhr, am Wochenende und an Ferien- und Feiertagen bereits ab 0 Uhr". Sehe da keine großartigen Ausnahmen, die dies erschweren würden.


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