Cuius regio, eius religio - oder: Länderbahnzeit dampft an?! (Allgemeines Forum)

fjk, Donnerstag, 23.09.2010, 17:07 (vor 5739 Tagen) @ safe go

"Früher" war eindeutig geregelt, dass als Feiertage im Bahnverkehr bundeseinheitliche Feiertage (z.B. Karfreitag;-)) zu verstehen sind. Stand auch auf so ziemlich jedem "Fahrplanmedium" drauf, meist sogar mit einer Auflistung der entsprechenden Tage. Somit gab es dieses Problem "früher" nicht. Und ich denke fast, dass das im Prinzip immer noch so ist - auch wenn es seltsam anmutet für das mehr oder minder vom Land finanzierte und reglementierte Länderticket. Oder liege ich da ganz tief in der historischen Schublade vergraben?


Heute gilt das Länderticket an den gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes.

Hatte ich ja beinahe befürchtet. Aber auch das sollte/müßte im Prinzip doch regelbar sein, schließlich soll auch internationaler Bahnverkehr (den auch bundeseinheitliche Feiertage nicht interessieren) im Prinzip organisier- und tarifierbar sein. Und gilt das Bayernticket nicht gar bis Prag?

Ganz zurück zur Ferienfreigabe: die würde ein Regelwerk mit solchen Berücksichtigungen nicht komplizierter machen. Auch in den Ferien die Pendler zu schonen, halte ich da für das wichtigere Argument.

fährt Rad
fjk


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