Karfreitags Kopftuchzwang - auch in Rangsdorf und umzu!?! (Allgemeines Forum)

safe go, Chemnitz, Donnerstag, 23.09.2010, 16:59 (vor 5739 Tagen) @ fjk

"Früher" war eindeutig geregelt, dass als Feiertage im Bahnverkehr bundeseinheitliche Feiertage (z.B. Karfreitag;-)) zu verstehen sind. Stand auch auf so ziemlich jedem "Fahrplanmedium" drauf, meist sogar mit einer Auflistung der entsprechenden Tage. Somit gab es dieses Problem "früher" nicht. Und ich denke fast, dass das im Prinzip immer noch so ist - auch wenn es seltsam anmutet für das mehr oder minder vom Land finanzierte und reglementierte Länderticket. Oder liege ich da ganz tief in der historischen Schublade vergraben?

Heute gilt das Länderticket an den gesetzlichen Feiertagen des jeweiligen Bundeslandes.
Darf ich "mein" Heimat-Länderticket als Beispiele für Probleme/Kuriosa nehmen, die mir spontan auffallen? ;-) Vielleicht sind manche (tariflich) gar keine, dann wäre es nett, mich (uns) darauf hinzuweisen.

1. Buß- und Bettag --> nur noch in Sachsen Feiertag
2. Verbindung Torgau - Falkenberg - bzw. Riesa - Hoyerswerda --> führt durch Brandenburg
3. Fronleichnam, welches im Eichsfeld sowie einigen weiteren Gemeinden in Westthüringen und im Sorbengebiet Feiertag ist.

Aber die Beförderungsbedingen fürs Länderticket sprechen nicht von bundesweit einheitlichen Feiertagen.


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