Erlöschen der Reservierung (Allgemeines Forum)

Dan_P, St. Ilgen/Sandhausen, Dienstag, 21.09.2010, 23:11 (vor 5720 Tagen) @ Thalyseo

Okay, im Nachtreiseverkehr gelten andere Gepflogenheit (u. a. Reservierungspflicht)als im Tagesverkehr; soweit komme ich noch mit!

Aber wenn der Platz - ganz egal ob Sitz-, Liege- oder Schlafplatz - anderweitig weiterverkauft wird, verdient die Bahn nicht nur doppelt an dem Platz, sondern vergibt ja dann auch das bereits nicht mehr im Besitz befindliche Nutzungsrecht.

Na ja, soll der Zugbegleiter wissen, dass unser Tommyboy mal eben ab Basel bucht, aber erst in Mannheim zusteigt?

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bye, Dan

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