Praxis und Theorie (Fahrkarten und Angebote)

Schultheiss Berlin, Freitag, 16.10.2026, 13:51 (vor 16 Stunden, 4 Minuten) @ JoeO

Erstmal hat Blaschi recht:

wer es trotzdem macht, muss dann auch erstmal einen Schaffner finden, bei dem das ein Problem wird.

Das wird bei den meisten Zubs wohl ein Problem darstellen, wenn man A-B und dann B-C und dann irgendwann noch C-D macht.

Dann ist hier mit zwei Irrtümern aufzuräumen.

Irrtum Nummer 1: Ein Ticket mit aufgehobener Zugbindung hat eine Geltungsdauer bis ein Jahr nach geplantem Reisedatum.
Nein, nicht das Ticket hat hat eine solche Geltungsdauer. Die Geltungsdauer eines (Super-)Sparpreistickets ist vom Fahrtantritt bis zum nächsten Tag 10 Uhr. Die FGR und die BB sagen eindeutig, dass nur ein Anspruch auf Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielbahnhof zu einem späteren Zeitpunkt besteht. Am Ticket ändert sich nichts. Es bleibt auch bei Aufhebung der Zugbindung ein (Super-)Sparpreisticket, bei dem sich betreffend der Stornierbarkeit, der Geltungsdauer etc. nichts ändert. Es wird halt nicht zum Flexpreisticket.

Irrtum:
Ein Fortsetzen der Reise ist gar nicht gefordert. Es geht auch einfach nicht einsteigen, oder mittendrin aussteigen.

Die Zugbindung entfällt bei
erwartbarer Verspätung am Zielort von: mindestens 20 Minuten bei nationalen Reisen mindestens 60 Minuten bei internationalen Reisen
Bei Zugausfall (da kann ich ja gar nicht einsteigen und dann irgendwie was fortsetzen)
Bei Haltausfall (da kann ich auch nicht einsteigen und dann irgendwie was fortsetzen)
Wenn Sie Ihren Anschlusszug nicht erreichen
Wenn es durch eine Fahrplanänderung zu einer verfrühten Abfahrt des Zuges kommt.

Dann kann man einfach die Fahrt gar nicht antreten und dann hat man entgegen deiner Anmerkung ein Flexticket hinsichtlich der für ein Jahr frei wählbaren Fahrt in Richtung des Zieles (durchaus mit Umwegen), aber nicht hinsichtlich der Kündbarkeit usw.

Kleine Anmerkung am Rande: Wir wurden damals in der ehem. Kundencommunity seitens der Bahn immer darauf hingewiesen, Formulierungen wie "wird zum Flexpreisticket" oder "wie ein Flexpreisticket" bei aufgehobener Zugbindung zu vermeiden, da sie tariflich falsch sind.

Irrtum Nr. 2: Die Geltungsdauer von 0 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages bezieht sich nur auf den Vor- oder Nachlauf.
Tatsächlich ist das komplette (Super-)Sparpreisticket nur bis zum Folgetag 10 Uhr gültig. Die Beförderungsbedingungen machen zwei Aussagen zur Gültigkeit.
1. Es gilt in den auf der Fahrkarte eingetragenen Zügen des Fernverkehrs
2. in Zügen der Produktklasse C im Vor- und Nachlauf zu den in der Fahrkarte eingetragenen Zügen am jeweils eingetragenen Geltungstag sowie bis 10:00 Uhr des Folgetages.

Den offensichtlichen Irrtum hast du gut erklärt.

Beim Fernverkehr ist kein zeitlicher Bezug erwähnt, da er durch die Zugbindung entfällt. Da der Fernverkehr zeitlich nur zwischen dem Vor- und Nachlauf liegen kann, ist auch der Fernverkehr notwendigerweise nur zwischen 0 Uhr und 10 Uhr Folgetag möglich. Entsprechend wird die Gültigkeit auch auf dem Ticket angegeben.

Tatsächlich werden auch nur dann (Super-)Sparpreistickets tarifiert, wenn die komplette Fahrt bis 10 Uhr des Folgetages beendet ist. Das gilt auch, wenn ausschließlich Fernverkehr zur Fahrt genutzt wird.

Fahrtunterbrechung
Eine Fahrtunterbrechung ist auch mit (Super-)Sparpreistickets möglich. Wenn die Fahrtunterbrechung im Fernverkehr erfolgen soll, muss diese wegen der Zugbindung schon bei der Buchung als längerer Zwischenhalt angegeben werden.
Mit Fahrtunterbrechung wird nur dann ein (Super-)Sparpreis tarifiert, wenn die Fahrt vor 10 Uhr am Folgetag endet. Eine Fahrt mit einem späteren Fahrtende ist nur mit einem Flexpreisticket möglich.

Im Prinzip richtig doch im Detail sieht es bei einer aufgehobenen Zugbindung anders aus. Da kann man tatsächlich in B aussteigen und zu einem späteren Zeitpunkt nach C fahren. Und die 10-Uhr-Regel beginnt bei jedem Tag neu, so man tatsächlich A-D in A-B, B-C und C-D an verschiedenen Tagen stückeln würde.
Werden wohl nur wenige machen.

[image]

Eingegeben wurde ein Zwischenhalt in Frankfurt von 11:15 h. Für diese Fahrt mit Ankunft um 9:11 Uhr wird ein (Super-)Sparpreis tarifiert. Bei einem verlängerten Zwischenhalt ist dann die Ankunft um 10:04 und damit nur noch mit einem Flexpreisticket möglich.

Zusammenfassung
Mit einem (Super-)Sparpreisticket sind nur Fahrten möglich, die spätestens am Folgetag um 10 Uhr enden. Bei aufgehobener Zugbindung kann die Fahrt später angetreten werden. Da eine Fahrt mit einem (Super-)Sparpreisticket spätestens um 10 Uhr enden muß ändert sich daran nichts, wenn die Fahrt später nachgeholt wird.

Korrekt.


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