Frage zu FGR (Fahrkarten und Angebote)

Schultheiss Berlin, Donnerstag, 15.10.2026, 19:54 (vor 1 Tag, 15 Stunden, 49 Min.) @ zettelbox

Auch ein Sparpreisticket mit aufgehobener Zugbindung ist nach wie vor ein Sparpreisticket. Bei aufgehobener Zugbindung kannst Du "die Fahrt" nachholen, aber keine Fahrt unternehmen, die tariflich damit nicht möglich ist.

Fahrten mit einer längeren Fahrtunterbrechung sind nur im Tarif Flexpreis, aber nicht mit (Super-)sparpreis-Tickets möglich.


In meinen Augen ist sogar das Gegenteil der Fall. Bei einem Ticket mit aufgehobener Zugbindung und Geltungsdauer ein Jahr nach ursprünglich geplantem Reisedatum könnte ich die Fahrt auch beliebig stückeln, zum Beispiel für eine Fahrt von A nach D:

A -> B morgen
B -> C nächste Woche
C -> D in sechs Monaten.

Wie man das gegenüber dem ZuB nachweist ist natürlich eine andere Frage und die Chancen auf eine FNE stehen vielleicht nicht so gering. Das wäre dann aber gleichermaßen der Fall, wenn ich eine Reise aufgrund zu erwartender Verspätung am Zielort abbreche und den fehlenden Teil der Reise zu einem anderen Zeitpunkt nachholen will. Das lässt sich genausowenig nachweisen.

Das sehe ich genauso. Bei aufgehobener Zugbindung gilt das (S)SP ein Jahr lang und kann gestückelt verwendet werden.
Das Problem wird in der Praxis sein, dass man sich bei A -> B vom Zub eine Bestätigung holen muss, dass man bereits in B ausgestiegen ist und B -> C bzw. D noch nicht angetreten hat, damit der Zub in B -> C / D nicht denkt, man fährt zum 2 x.

Bei HH-F und Weiterfahrt am nächsten Tag F-S mit erwarteter Ankunft in S um max. 10.00 könnte die Hotelrechnung als Beweis dienen, da das Ticket ja bis 10.00 des Folgetags gilt. Auch bei aufgehobener Zugbindung.
Aber auch da würde ich mir den Ausstieg in F bestätigen lassen.


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