Mindestumstiegszeit (Allgemeines Forum)

VT642, Samstag, 10.10.2026, 10:23 (vor 1 Tag, 5 Stunden, 27 Min.) @ JoeO

Das hängt nicht von der Verspätung des ICE sondern vielmehr von der Mindestumstiegszeit ab, die für diesen Bahnhof vorgesehen ist. Wird diese unterschritten, im vorliegenden Falle durch die Verspätung der S-Bahn, wäre die Zugbindung ebenfalls aufgehoben.


Die Mindestumstiegszeit spielte für die Aufhebung der Zugbindung aber nur eine Rolle, wenn die S-Bahn und der Umstieg teil der zuggebundenen Fahrkarte wäre. Da für die S-Bahnfahrt ein D-Ticket genutzt wurde, führt die Verspätung der S-Bahn nicht zur Aufhebung der Zugbindung.

Bis 10min nach Abfahrt darf im FV noch ein Flexpreis auf den digitalen Vertriebswegen gekauft werden, vorausgesetzt der nächste Halt des Zuges ist mindestens 10min entfernt. Wurde dir vom Zugbegleiter der Kauf eines Flexpreistickets ermöglicht?


Hier ist das Problem, dass er bereits seine Fahrkarte zur Kontrolle vorgelegt hatte und das Ticket nicht zur Fahrt gültig war. Dann ist tatsächlich nur noch eine FN möglich.

Der Schilderung des TO nach erfolgte zuerst die Frage nach des Fahrgasts nach der Zugnummer. Nachdem der Zub diese nannte, stellte der Fahrgast fest, dass es nicht der gebuchte Zug ist und er äußerte den Wunsch auszusteigen, was der Zub angesichts des abgeschlossenen Abfertigungsvorgangs nicht ermöglichen konnte. Daraufhin, so die Schilderung, verlangte der Zub die Fahrkarte. Es ist daher m.E. mitnichten so, dass der Fahrgast dem Zub die für diesen Zug ungültige Fahrkarte zur Kontrolle vorgelegt hatte, sondern er wurde, nachdem ihm wohl selbst klar war, dass diese nicht gültig ist, zu deren Vorlage aufgefordert. Ich sehe es daher weiter so, dass der Flexpreiskauf hätte ermöglicht werden müssen - es wurde ja nicht versucht, mit der ungültigen Fahrkarte "durchzukommen", dann bliebe tatsächlich nur die FN.


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