Reale Fälle (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Sonntag, 27.09.2026, 16:32 (vor 16 Stunden, 36 Minuten) @ ICE1021

Das mit den 120 Euro stimmt so nicht.

Die 120 EUR sind der Maximalbetrag pro Reisenden den die Bahn erstattet, wenn im Nachhinein eine vom Reisenden selbst organisierte Ersatzbeförderung über die Fahrgastrechte eingereicht wird.

Organisiert dagegen die Bahn Taxis als SEV oder gibt sie Gutscheine für Taxis aus, dann gibt es keine solche Obergrenze.


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