Reale Fälle (Allgemeines Forum)

VT642, Samstag, 26.09.2026, 16:40 (vor 1 Tag, 11 Stunden, 6 Min.) @ плацкарт

Es gibt keine Pflicht, die Ersatzbeförderung mit dem ICE der Hotelübernachtung oder dem Taxi vorzuziehen. Wenn das Eisenbahnunternehmen binnen 100min keine Alternative zur Verfügung stellt, darf der Reisende selbst entscheiden, was er bevorzugt. Ob es einen ICE gegeben hätte, mit dem das Ziel noch erreichbar wäre, spielt beim D-Ticket keine Rolle. Man darf natürlich im Rahmen der Ersatzbeförderung bis 120€/Person eine entsprechende Fahrkarte erwerben und einreichen, kann aber genauso gut in eine angemessenes Hotel gehen oder für o.g. Betrag ein Taxi nehmen. Es ist nicht die Pflicht des Reisenden, etwaige Fernverkehrszüge zu recherchieren.


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