Split-Ticketing im Niedersachsentarif erlaubt? (Fahrkarten und Angebote)

FrankS, Mittwoch, 12.08.2026, 11:12 (vor 2 Stunden, 9 Minuten) @ FrankS
bearbeitet von FrankS, Mittwoch, 12.08.2026, 11:13

Und jetzt stelle ich fest, dass ich mir das ganze Geschwafel hätte sparen können. Im letzten Satz von Abschnitt 1.1.2 der TB des NT steht:

"Ist der Fahrgast beim Betreten eines Fahrzeugs, in dem an mobilen Fahrkartenautomaten Fahrkarten erworben werden können, nicht im Besitz einer für diese Fahrt gültigen Fahrkarte, hat er diese unverzüglich und unaufgefordert zu lösen."

Wenn ich das also nicht im falschen Zusammenhang verstehe, ist das Betreten zulässig, wenn die Fahrkarte im Zug gekauft werden kann. Es bleibt die Frage, ob dann die Fahrkarte vom Brechpunkt zum Ziel direkt nach dem Einstieg oder spätestens vor Erreichen des Brechpunkts zu erwerben ist. Also wieder die Frage, ob es sich nur dann um eine separate Fahrt handelt, wenn das Fahrzeug zwischenzeitlich verlassen wird oder auch, wenn mehr als eine Fahrkarte vorliegt.


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