Split-Ticketing im Niedersachsentarif erlaubt? (Fahrkarten und Angebote)

FrankS, Mittwoch, 12.08.2026, 10:47 (vor 4 Stunden, 13 Minuten) @ FrankS
bearbeitet von FrankS, Mittwoch, 12.08.2026, 10:49

Hierzu noch eine Ergänzung vom (sehr schnellen) Kundenservice der NITAG per E-Mail. Die Frage, ob die Ergänzung einer Fahrkarte durch eine zweite zulässig sei, um die Fahrt ohne Ausstieg fortzusetzen, wurde bejaht. Allerdings seien die Fahrkarten für die gesamte Fahrt bereits vor Einstieg in das Fahrzeug zu kaufen. Die Fahrkarte für die zweite Teilstrecke erst während der Fahrt mit der ersten Fahrkarte zum Brechpunkt per Handy oder am Automaten im Zug zu kaufen sei unzulässig.

Ich vermute, das schlägt in die gleiche Kerbe, wie die grundsätzliche Auffassung, dass es sich nicht um zwei verschiedene Fahrten handeln kann, wenn das Fahrzeug nicht wenigstens kurz verlassen wird und stützt sich auf diese Passage in den Tarifbedingungen:

"1.1.2 Die Fahrgäste dürfen die Fahrzeuge nur mit hierfür gültigen Fahrkarten betreten. Die Fahrkarte ist vor Fahrtantritt zu erwerben. Dies gilt auch für den Erwerb von Handy- und Online-Tickets."

Hier steht allerdings explizit: "nur mit hierfür gültigen Fahrkarten betreten."

Die TB des NT scheinen also nicht den regulären Automatenverkauf im Zug der eurobahn zu kennen. Denn dieser stünde ja eigentlich im Widerspruch zu den TB, die im Zug lediglich einen Notverkauf erlauben, sofern am Startbahnhof kein Kauf möglich war. Den Bord-Automaten der eurobahn kann ich aber nur nutzen, nachdem ich das Fahrzeug bereits betreten habe und damit bereits gegen die TB verstoßen hätte.

Andererseits steht zu diesem Zeitpunkt ja noch gar nicht fest, nach welchen TB sich meine Fahrt zu richten hat, denn ich könnte am Automaten ja z. B. auch ein Ticket des Westfalentarifs kaufen. Die Frage ist also, wie kann überhaupt ein Verstoß gegen TB vorliegen, wenn gar kein Beförderungsvertrag vorliegt und auf dem entsprechenden Streckenabschnitt und dem entsprechenden Fahrzeug mehrere TB gleichzeitig zur Anwendung kommen können (hier z. B. wenigstens Niedersachsentarif, Westfalentarif, NRW-Tarif, DB-Tarif und Deutschlandtarif). Gegen welche dieser TB verstoße ich nun, wenn ich gar keine Fahrkarte habe? :D


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